Springe direkt zu Inhalt

Auswirkungen der Corona-Krise auf Schuldverträge

News vom 04.05.2020

Wie wirkt sich die Corona-Krise auf bestehende Vertragsverhältnisse aus?

Bei zahllosen Verträgen, von Kauf und Miete über Darlehen und Dienstleistungen bis hin zu Arbeitsverträgen, stellt sich die Frage, wie mit den durch die Corona-Krise entstandenen Verwerfungen umzugehen ist.

Dabei geht es insbesondere um das Verhältnis von § 275 BGB (Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit) zu § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) und darum, wie dieses singuläre Risiko angemessen zu verteilen ist.

In einem aktuellen Beitrag für das Berliner Anwaltsblatt erörtern Prof. Armbrüster und Wiss. Mitarb. J. Prill ausbildungs- und praxisrelevante Fälle und stellen Lösungsvorschläge zur Diskussion.

Der Beitrag ist kostenfrei abrufbar unter:

https://bc-v2.pressmatrix.com/de/profiles/3fa0c2913441/editions/2ad412fb0100d2a19fb2/pages

Die Autoren freuen sich auf Anregungen und Kritik (lehrstuhl-armbruester@fu-berlin.de).

 

 

19 / 30