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Materialien und Informationen

Besprechung der Abschlussklausur GK II, Wintersemester 2005/2006

die Besprechung der Abschlussklausur des Grundkurses II aus dem Wintersemester 2005/2006 findet am Mittwoch den 19.04.2006 von 10-12 Uhr im Hörsaal I statt.

Im Sommersemester 2006 möchte ich im Rahmen eines Colloquiums aktuelle Entscheidungen besprechen, die in besonderem Maße zur Veranschaulichung von Fragen der juristischen Methodenlehre dienen können. Die Entscheidungen sollen insbesondere daraufhin analysiert werden, welche Methodenargumente das Gericht einsetzt und wie es deren Gebrauch gegen denkbare Gegen-Strategien absichert. Über das Semester hinweg soll eine Liste von Rechtssätzen zur Methodenlehre angelegt werden, die sich den Entscheidungen entnehmen lassen. Wer aktiv an dieser Veranstaltung teilnehmen will, kann entweder allein oder im Team mit anderen eine Entscheidungsanalyse ausarbeiten (eine knappe Ausarbeitung dieser Art ist zu einer BGH-Entscheidung als Beispiel am Lehrstuhl erhältlich). Über die Art der Mitarbeit wird eine Bescheinigung am Ende des Semesters ausgestellt - ein "Lustschein", den man dem JPA als Beleg für besonderes Interesse an Fragen der Methodenlehre vorlegen kann. Weitere Materialien und nähere Informationen bei meinen Mitarbeitern, Zimmer  307 und 309

(Professor Dr. Detlef Leenen)


Im Rahmen eines Austauschprogrammes mit der University of Connecticut School of Law in Hartford Connecticut (USA) kann ab dem Herbst 2004 jeweils eine Studentin/ein Student des Fachbereiches Rechtswissenschaft der Freien Universität für ein Semester an der University of Connecticut School of Law studieren und dort am regulären Unterricht teilnehmen. Die sonst üblichen (und nicht unerheblichen!) Studiengebühren fallen aufgrund des Austauschvertrages nicht an. Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier http://www.fu-berlin.de/jura/studium/studienbuero/international/04_hartford/ index.html

Ebenfalls mit der University of Connecticut School of Law besteht seit langem ein Austauschabkommen für die jeweiligen LL.M.-Programme. Wer nach der Ersten juristischen Staatsprüfung am LL.M.-Programm der University of Connecticut School of Law teilnehmen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen teilweisen Erlass der dortigen Studiengebühren erhalten. Über das LL.M.-Programm der University of Connecticut School of Law informieren Sie sich zunächst am besten auf deren Internet-Seiten (www.law.uconn.edu). Für nähere Auskünfte stehen Ihnen Frau Grit Rother vom Studienbüro (GRother@zedat.fu-berlin.de) und ich selbst (leenen@zedat.fu-berlin.de) zur Verfügung.