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Vorlesung Grundlagen des Strafrechts und Rechtstheorie

News vom 15.10.2021

Die Vorlesung Grundlagen des Strafrechts, die gleichzeitig (polyvalent) einen Teil der Rechtstheorie-Vorlesung darstellt, findet dienstags von 16.15-17.45 Uhr in Hörsaal II, van‘t Hoff-Str. 8, statt.

In der Veranstaltung geht es um Grund und Grenzen des Strafrechts mit rechtsphilosophischen, verfassungsrechtlichen, soziologischen, rechtstatsächlichen und feministisch-theoretischen Bezügen. „Grundlagen des Strafrechts“ heißt, dass wir Bezüge des Strafrechts zu anderen Disziplinen herstellen, aus denen es Impulse bezieht, auf denen es ruht und gegen die es sich ggf. auch abgrenzt. Bei der Konzeption dieser Vorlesung habe ich wichtige Aspekte aufzugreifen versucht, die uns oft eher als Schlagworte begegnen, ohne dass Zeit wäre, ihnen genauer nachzugehen - z. B. „Rechtsgüterschutz“ bzw. Rechtsgutslehre oder „fragmentarisches Strafrecht“ oder „Schuldprinzip“. Es sind notwendigerweise ausgewählte Fragen, sonst wäre es viel zu viel und die Auswahl hat auch etwas mit meinen Forschungsinteressen und der Ausrichtung meiner Professur zu tun, dh Straftheorie, Rechtssoziologie, Kriminologie und Geschlechterforschung nehmen einen wichtigen Platz ein. Gleichzeitig will ich Sie für die Schwerpunktbereichsprüfungen rüsten und viel Raum für Diskussionen geben. Ein Zeit- und Themenplan ist bereits im Blackboard zu finden.

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