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Sommersemester 2020

"MK Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte"

Von den wiss. Mitarbeitern der Professur für Kriminologie und Strafrecht Herrn Michael Hahn und Herrn Mathias Kahler werden jeweils zwei Kurse (pro Kurs jeweils 2 SWS) angeboten. Die Kurse richten sich an Studierende des 2. Semesters und begleiten die Vorlesung Strafrecht II.

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Im kommenden Sommersemester 2020 biete ich für das Modul "Thematische Vertiefung" ein

Seminar zum Thema „Völkerstrafrecht" an.

Der Erwerb eines Seminarscheins setzt neben der Einreichung des schriftlichen Referates (20-22 Seiten bei 1/3 Rand und 1½ Zeilenabstand, Schriftart Times New Roman, Schriftgrad 12, auf Deutsch oder auf Englisch) und dem mündlichen Vortrag die aktive Teilnahme an der Diskussion im Seminar voraus. Gewünscht sind eine gründliche Literaturauswertung und eine kritisch-analytische, nicht rein deskriptive Herangehensweise. Für den Vortrag im Seminar, der ca. 20 Min. dauern soll und an den sich eine Diskussion anschließt (hierfür sollte ein Handout von einer Seite DIN A4 erstellt werden, in dem die wichtigsten Aspekte des behandelten Themas zusammengestellt werden), ist geplant, dies per Cisco WebEx durchzuführen (Infos der Cedis dazu: https://www.cedis.fu-berlin.de/online-lehren-lernen/tools/index.html und https://www.cedis.fu-berlin.de/online-lehren-lernen.

Anmeldungen werden von Frau Bettina Witt unter bwitt@zedat.fu-berlin.de, entgegengenommen. Abgabetermin des schriftlichen Referates ist der 26. Mai 2020 und soll unter kriminologie@fu-berlin.de  als pdf oder doc per e-mail erfolgen.

Wenn Sie sich für eine Abgabe der Seminararbeit entschließen, ist zugesichert, die Schwierigkeiten und die Grenzen des derzeit Möglichen bei der Beschaffung von Literatur bei der Beurteilung des Schwierigkeitsgrads der gestellten Aufgabe angemessen in Rechnung stellen.

 

Seminarthemen

  1. Der Strafzweck im Völkerstrafrecht: Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Legitimation der Strafe im nationalen Recht
  2. Das Rückwirkungsverbot im Völkerstrafrecht: Entwicklungsgeschichte, rechtlicher Gehalt und aktuelle Fragestellungen unter Beachtung der Möglichkeit rückwirkender Zuständigkeitsbegründung des IStGH durch den UN-Sicherheitsrat und Anerkennungserklärungen nach Art. 12 Abs. 3 IStGH-Statut
  3. Staatenimmunität und persönliche Immunitäten vor der Verfolgung völkerrechtlicher Verbrechen durch nationale und internationale Strafgerichte
  4. Amnestieregelungen in Bezug auf völkerrechtliche Verbrechen: Ein Schritt zur Versöhnung und Stabilität oder Missachtung der Opferbelange?
  5. Joint Criminal Enterprise, Perpetrator-by-means und Mischformen: Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den völkerstrafrechtlichen und deutschen Täterschaftsformen
  6. Die völkerstrafrechtliche Stellung juristischer Personen und privatwirtschaftlicher Unternehmen (von I.G.-Farben bis zu NEW TV S.A.L).
  7. Das Vermächtnis der UN-Tribunale für Jugoslawien und Ruanda: Wie fällt ihre Bilanz im Kampf gegen die Straflosigkeit und für die Entwicklung des Völkerstrafrechts aus?
  8. „Internationalisierte Gerichte“ und „Hybrid Courts“: Ihre Rechtsgrundlagen, ihr Recht und ihre Bedeutung für die Entwicklung des Völkerstrafrechts
  9. Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Völkerstrafrechtliche Normgenese, rechtlicher Gehalt und aktuelle Entwicklungen unter Beachtung der gegenwärtigen Beratungen in der International Law Commission
  10. Die Aufarbeitung völkerrechtlicher Verbrechen im Ausland durch die deutsche Strafjustiz: Rechtliche und praktische Herausforderungen bei Verfahren nach dem VStGB
  11. Die Gefährdung von Kulturgütern im bewaffneten Konflikt: Völkerstrafrechtlicher Rahmen und aktuelle Entwicklungen
  12. Die Gewalt gegen die Rohingya und die Verfahren vor dem IGH und dem IStGH: Völkerstrafrechtliche Beurteilung und prozessuale Perspektiven
  13. Kriegsverbrechen in Afghanistan: Straflosigkeit für „den Westen“? Der Beschluss der IStGH-Pre Trial Chamber II vom 12. April 2019
  14. Der philippinische „War on Drugs“ vor dem IStGH: Rechtlich zulässige Ahndung von Menschenrechtsverletzungen oder Einmischung in „innere Angelegenheiten“?