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Übung im Strafrecht

Übung im Strafrecht

Wintersemester 2010/2011

Zeit: Dienstag (16 - 18 Uhr, bei Klausuren: 16 - 20 Uhr)

Ort: Hörsaal I (Van't-Hoff-Str. 8, bei Klausuren: Mensa II /Silberlaube)

 

Terminplan

13.07.10    Ausgabe der 1. (Ferien-)Hausarbeit (Text s. Link /fb9/einrichtungen/we2/professoren/ls_hoffmannholland/veranstaltungen/1011WS/U_Strafrecht/Hausarbeit_WS_2010-11.pdf)

                (zum Ende der LV von Herrn Univ.-Prof. Dr. Rogall im HS I, 16-18h)

07.09.10    Abgabe der 1. (Ferien-)Hausarbeit

 19.10.10       Einführung in die Übung

 26.10.10       Fallbesprechung

02.11.10     1. Klausur (16-20 h, Mensa II)

 09.11.10        Besprechung und Rückgabe der Hausarbeit

 16.11.10        Fallbesprechung

 23.11.10        Besprechung und Rückgabe der 1. Klausur

 30.11.10        Fallbesprechung

07.12.10      2. Klausur (16-20 h, Mensa II)

 14.12.10        Fallbesprechung

       20.12.10 - 01.01.2011     Akademische Ferien

  04.01.11        Fallbesprechung

  11.01.11        Besprechung und Rückgabe der 2. Klausur

  18.01.11        Fallbesprechung

25.01.11        3. Klausur (16-20 h, Mensa II)

  01.02.11        Fallbesprechung

  08.02.11        Fallbesprechung

  15.02.11        Besprechung und Rückgabe der 3. Klausur sowie Ausgabe der Scheine

 

Der Ausgabetermin der 2. (Ferien-)Hausarbeit, die zugleich die 1. Hausarbeit des Sommersemesters 2011 ist, ist Montag der 14. Februar 2011. Die Sachverhalte liegen bei der ehemaligen Auskunft in der Wandelhalle der Van't-Hoff-Str. 8 aus. Bei der Anfertigung der Hausarbeit ist dringend darauf zu achten, die gewünschte Zuordnung mit der entsprechenden Betitelung auf dem Deckblatt kenntlich zu machen (also ob die Arbeit für das Wintersemester 2010/2011 bei Prof. Dr. Hoffmann-Holland oder für das Sommersemester 2011 bei Herrn PD Dr. Kraatz zählen soll).

 

Lernhinweis zur 3. Klausur

In der 3. Klausur in der Übung im Strafrecht im Wintersemester 2010/11 an der Freien Universität Berlin werden Aspekte der

    Amtsdelikte

einen Schwerpunkt darstellen.

Daneben können selbstverständlich auch andere Gebiete des Allgemeinen und Besonderen Teils des StGB, insbesondere Eigentums- und Urkundendelikte, Gegenstand der 3. Klausur sein.

Guten Lernerfolg!

 

Hinweis zu Remonstrationen

Remonstrationen zu den schriftlichen Arbeiten in der Übung im Strafrecht im Wintersemester 2010/11 werden nur zugelassen, wenn Sie binnen einer Woche nach Besprechung der jeweiligen Arbeit schriftlich (möglichst unter Angabe der Gründe, weshalb die Bewertung als fehlerhaft angesehen wird) eingereicht werden.