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Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg im Gespräch zum Thema „Wehrhafte Demokratie“

Grußwort des Universitätspräsidenten

Grußwort des Universitätspräsidenten

Justizsenatorin Dr. Badenberg und Prof. Dr. Calliess

Justizsenatorin Dr. Badenberg und Prof. Dr. Calliess

News vom 18.05.2025

Am 13. Mai 2025 fand im Henry-Ford-Bau der Freien Universität die Auftaktveranstaltung der neuen Vortragsreihe „Die FU und ihre Nachbarn – Im Spiegel des Rechts“ statt. Zu Gast war Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Berlin. Das Thema des Abends, die „Wehrhafte Demokratie“, hätte angesichts der kurz zuvor durch den Verfassungsschutz erfolgten Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch kaum aktueller sein können. Als Justizsenatorin und ehemalige Vize-Präsidentin des Bundesamtes für Verfassungsschutz war Frau Dr. Badenberg der ideale Gast, um dem sehr interessierten Publikum spannende Einblicke in die damit einhergehenden Fragen und Problematiken zu geben.

Nach einer Begrüßung durch Professor Calliess folgte ein Grußwort des Universitätspräsidenten Professor Ziegler. In Bezug auf den Titel der neuen Vortragsreihe hob er die Bedeutung von Dahlem als „akademisches Viertel“ hervor und betonte die Bedeutung von Austausch und Dialog unter Nachbarn.

Justizsenatorin Dr. Badenberg begann ihren Vortrag mit einem Verweis auf ihre eigene Lebensgeschichte. Das Thema der „Wehrhaften Demokratie“ liege ihr sehr am Herzen, auch, da sie in einem Land aufgewachsen sei, in dem Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit mit Füßen getreten werden [Anm.: Justizsenatorin Dr. Badenberg ist im Iran geboren und aufgewachsen]. Auf die Geschichte der Freien Universität Bezug nehmend, kam Sie zu dem Ergebnis, dass die Gründung der Universität, vor dem Hintergrund der Teilung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg, auch ein Akt demokratischer Wehrhaftigkeit gewesen sei.

Die Demokratie dürfe nicht neutral gegenüber ihren Feinden sein, zitierte sie den Rechtswissenschaftler Karl Loewenstein. Demokratie-Feinde würden demokratische Verfahren nutzen, um die Demokratie von innen auszuhöhlen. Um dies zu verhindern, verfüge das Grundgesetz in den Art. 9, 18 und 21 über verschiedene Werkzeuge. Im Folgenden setzte sie sich intensiv mit den Überlegungen zur Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD nach Art. 21 Abs. 2 GG auseinander. Die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz habe sie nicht überrascht. In diesem Zusammenhang merkte Sie an, dass Sie während ihrer Zeit beim Bundesamt für Verfassungsschutz die Erstellung des Gutachtens verantwortete, welches zur Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall führte. Die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens ist aus ihrer Sicht aber nicht zwingend durch die nun erfolgte Einstufung als gesichert rechtsextremistisch vorgegeben. Die Entscheidung darüber liege bei den antragsberechtigten Organen. Justizsenatorin Dr. Badenberg mahnte in dieser Debatte eine Trennung der juristischen und der politischen Seite an. Denn klar sei auch, dass ein gescheitertes Verfahren ein Geschenk für die AfD sei, die sich dann umso mehr als „Opfer eines übergriffigen Staats“ gerieren könne.

Zum Abschluss ihres Vortrages zeigte sie sich erfreut darüber, dass es zuletzt gelungen sei, die Resilienz des Bundesverfassungsgerichts zu stärken, etwa durch die Einführung eines Blockadelösungsmechanismus bei den Richterwahlen. Im Hinblick auf die Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Berlin im nächsten Jahr kündigte sie an, auch die Resilienz des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin stärken zu wollen.

In der sich an den Vortrag anschließenden Diskussion spielte die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem, wie erwartet, ebenfalls eine große Rolle. So kamen etwa Rückfragen und Anmerkungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Einstufung durch den Verfassungsschutz oder aber auch zur Möglichkeit, Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

Der Abend endete mit einem Empfang auf Einladung des Fachbereichs Rechtswissenschaft im Foyer des Henry-Ford-Baus.

Wir danken Justizsenatorin Dr. Badenberg herzlich für ihren Vortrag und die anregende Diskussion!

Terminhinweis:

Am 27. Mai wird die zweite Veranstaltung der Vortragreihe stattfinden. Dann werden Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Lothar H. Wieler (Hasso-Plattner-Institut, ehem. Präsident des Robert Koch-Instituts) und Prof. Dr. Stefan Huster (Ruhr-Universität Bochum) Vorträge zum Thema "Public-Health-Maßnahmen und individuelle Freiheit: Herausforderungen während der COVID-19-Pandemie" halten und mit den Gästen hierüber ins Gespräch kommen. Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist über die Webpage der Vortragsreihe möglich.

 

Bericht: Joshua Heper, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Umweltrecht und Europarecht (Univ.-Prof. Dr. Christian Calliess LL.M. Eur)

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