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WICHTIG: Prüfungshinweise für Studierende des Schwerpunkts Europarecht und für Erasmusstudierende

News vom 11.06.2020

Hinweise zur Prüfung in diesem Semester:

 

I. Studierende des Schwerpunkts Internationalisierung der Rechtsordnung - Europarecht

 

1. Ich habe leider keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Klausur nehmen können. Insoweit möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass der Prüfungsausschuss ebenso wie wir Professoren und Professorinnen davon ausgehen, dass Sie die Veranstaltungen im Schwerpunktbereich seit dem Oktober 2019 kontinuierlich nachbereiten und die Angebote dazu in Methodenkurs und Übung genutzt haben bzw. nutzen. 

 

2. Die Klausur wird zu 50 % auf einem Fall basieren und zu 50 % auf  3-5 Sachfragen.

 

3. Zu Art und Aufbau von Fällen haben Sie vor allem im Methodenkurs Erfahrung sammeln können. Die Übung knüpft daran an (wiederholt also nicht nochmals den Methodenkurs), sondern stellt eine Brücke zwischen der Wiederholung und Vertiefung des Vorlesungsstoffes und des fallbezogenen Methodenkurses dar. Dabei werden besonders relevante Fragen anhand von EuGH-Entscheidungen aufgegriffen und didaktisch (fallbezogen) aufbereitet. Zusätzlich werden nochmals Fälle zur eigenständigen Bearbeitung mit Lösungsskizze zur Verfügung gestellt.

 

4. Sachfragen haben Sie auch in der Übung bereits kennengelernt. Sie eignen sich vor allem für Themen des institutionellen Europarechts.

 

5. Vorlesung, Methodenkurs und Übung haben Ihnen umfangreiches Material zur Wiederholung und Vertiefung zur Verfügung gestellt.

 

 

II. Erasmusstudierende 

 

1. Mit Blick auf die mir von Ihnen, den Ersamus-Studierenden, geschilderte besondere durch die Corona-Krise bedingte Situation wird es eine 15 minütige Online-Prüfung über das Programm der FU, WebEx, geben. Bitte melden Sie sich unter europarecht@fu-berlin.de mit einem PDF-Anhang mit ihren persönlichen Daten (Adresse, Matrikelnummer, Foto) etc. zur Prüfung bis zum 16. Juni 2020 zur Prüfung an. 

 

2. Ich gehe davon aus, dass Sie alle seit Oktober 2019 der Vorlesung und dem Methodenkurs sowie der Übung folgen. Der dort behandelte Stoff ist Grundlage der Prüfung. Material zur Wiederholung haben Sie dort erhalten. 

 

3. Jede Einzelprüfung wird 15 Minuten dauern. Das ist wenig Zeit, die nur für 3 Fragen reicht. Um so wichtiger ist es, dass Sie gut vorbereitet sind. 

 

4. Zum Nachlesen empfehle ich das online zur Verfügung gestellte Buch von mir „Die neue EU nach dem Vertrag von Lissabon“ und Matthias Herdegen, Europarecht, Beck-Verlag, München.

 

Nutzen Sie Ihre Zeit zur Vorbereitung, in diesem Sinne: Alle guten Wünsche und viel Erfolg.

 

Prof. Dr. Christian Calliess.

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