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Europarecht Aktuell: Bundesverfassungsgericht legte in seiner Entscheidung „Recht auf Vergessen II“ erstmalig Unionsgrundrechte als Prüfungsmaßstab fest

News vom 28.11.2019

Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluss „Recht auf Vergessen II“ des Ersten Senats vom 06. November 2019 (1 BvR 276/17) erstmalig Unionsgrundrechte als Prüfungsmaßstab festgelegt.

Klicken Sie hier für eine Kurzzusammenfassung der Entscheidung von wiss. Mit. Valentina Chiofalo.