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Die unionsrechtlichen Diskriminierungsverbote im Kontext

News vom 26.02.2018


1. Die Drittwirkung der primärrechtlichen Diskriminierungsverbote
2. Die Drittwirkung der EU-Grundrechte
3. Das Verhältnis des Art. 19 AEUV zu anderen EU-Kompetenzgrundlagen
4. Die Abgrenzung der verschiedenen unionsrechtlichen Diskriminierungsverbote und
Gleichbehandlungsgebote
5. Die Differenzierung zwischen versteckten Diskriminierungen und bloßen
Beschränkungen – eine kritische Analyse der EuGH-Rechtsprechung
6. Gibt es eine Spürbarkeitsgrenze/De-minimis-Regel für die Anwendbarkeit der EUGrundfreiheiten
und des Art. 18 AEUV?
7. Die Vereinbarkeit von Inländerquoten beim Hochschulzugang mit dem Unionsrecht
8. Die Geltendmachung der unionsrechtlichen Diskriminierungsverbote gegen den eigenen
Mitgliedstaat – dargestellt unter besonderer Berücksichtigung von Berufsqualifikationen
9. Unionsrechtliche Probleme existierender Pkw-Mautsysteme in den EU-Mitgliedstaaten
10. Die Vorgaben des Unionsrechts für Autobahnmautsysteme der Mitgliedstaaten
11. Die Berechtigung von juristischen Personen und Personenvereinigungen aus Art. 18
AEUV und der Grundrechtecharta
12. Zulässigkeit und Grenzen von „positiver Diskriminierung“ bzw. „affirmative action“ im
Unionsrecht
13. Die Vereinbarkeit von Frauenquoten in Vorständen und Aufsichtsräten privater
Unternehmen mit dem Unionsrecht
14. Der rechtliche Umgang mit der Inländerdiskriminierung
15. „Anwendungsbereich“ der Verträge nach Art. 18 Abs. 1 AEUV und „Durchführung“ des
Unionsrechts nach Art. 51 Abs. 1 S. 1 GRCh – ein Vergleich

Die Vorbesprechung findet am Dienstag, dem 24. April 2018, ab 11 Uhr in Raum 2204
(Boltzmannstr. 3) statt.


Rückfragen und Reservierungswünsche können bereits jetzt an michl@jura.uni-muenchen.de
gerichtet werden.