Springe direkt zu Inhalt

Regeln zur Anwesenheit

Tutorien

Die Tutorien haben maximal 15 (Wintersemster) bzw. 14 (Sommersemester) Plätze. Kurse kommen aber auch mit weniger Teilnehmenden zustande.

§ 1. Fehlt eine Tutandin oder ein Tutand im ersten Termin, verfällt der Platz und wird an Studierende weitergegeben, die noch keinen Tutorienplatz im jeweiligen Rechtsgebiet zugewiesen bekommen haben. Etwas anderes gilt nur, wenn die Tutandin oder der Tutand sich rechtzeitig vor dem Termin per E-Mail bei ihrer Tutorin / ihrem Tutor entschuldigt haben.

§ 2. Entschuldigungen für Fehlen im Tutorium sind immer per E-Mail vor Beginn des Tutoriums an die Tutorin oder den Tutor zu richten. Etwas anderes gilt nur, wenn die Tutandin oder der Tutand aus schweren Gründen (z.B. Krankenhausaufenthalt) hieran verhindert sind.

§ 3. Während des laufenden Semesters darf zwei Mal entschuldigt im Tutorium gefehlt werden. Das dritte Fehlen, auch wenn entschuldigt, führt zum Verlust des Tutorienplatzes. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Tutandin oder der Tutand aus schwerem oder gutem Grund (z.B. Krankenhausaufenthalt oder Parallelveranstaltungen oder Gremiensitzungen) verhindert ist und ihre oder seine Abwesenheit hiermit iSd. § 2 entschuldigt. Dies wird nicht als „Fehlen“ gewertet.

Crashkurse

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, daher wird auch keine Anwesenheitsliste geführt. Ihr müsst euch also nicht entschuldigen, wenn ihr zu einem Termin des Crashkurses nicht kommen könnt.