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Studienanfang im Wintersemester 2014/2015 ohne bestandene Zwischenprüfung im 3. Fachsemester

Studierende mit Studienbeginn im Wintersemester 2014/2015 und noch ohne abgelegte Zwischenprüfung können ihr Studium im Wintersemester 2015/16 im 3. Fachsemester (=Aufbaubereich) der SPO 2015 fortsetzen. Die Zwischenprüfung kann dabei mit Hilfe der dort hinterlegten Klausuren bestanden werden. Gleichzeitig gelten diese bei Bestehen auch für den Aufbaubereich als abgelegt. Nach Inkrafttreten des neuen Rechts werden zudem Wiederholungen von Prüfungsleistungen des ersten oder zweiten Semesters nach den Vorgaben des neuen Rechts wiederholt, es werden also keine vier- sondern zweistündige Klausuren geschrieben. Wer die Zwischenprüfung nach altem Recht begonnen hat, muss zu ihrem Bestehen auch nach Inkrafttreten des neuen Rechts eine Propädeutische Hausarbeit (Zwischenprüfungshausarbeit) anfertigen. Das Recht, zu wählen, in welchem Kernfach die Hausarbeit abgelegt wird, bleibt bestehen.