Zudem können sich diese Studierende bereits vorhandene Leistungen aus dem Hauptstudium der StO/PO 2007 für den Aufbaubereich der SPO 2015 wie nachstehend erläutert anerkennen lassen, falls dieser noch nicht abgeschlossen ist: Bei einer nach altem Recht bestandenen Übung gelten alle Module des neuen Aufbaubereichs im jeweiligen Rechtsgebiet der Übung als bestanden. Auch Teilleistungen aus Übungen können anerkannt werden. Welche Teilleistungen wie anerkannt werden entnehmen Sie dieser Tabelle. Bitte beachten Sie, dass die Übungen nach altem Recht im Wintersemester 2015/2016 letztmalig angeboten werden und die dort abgelegten Leistungen ebenso unter die Anerkennungsregelungen fallen.