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Berufsvorbereitung

Der Bereich Berufsvorbereitung (30 LP) setzt sich nach der SPO 2015 zusammen aus den folgenden Bestandteilen.

Die Module der Berufsvorbereitung können dabei beliebig über das Studium verteilt werden, sind aber Vorraussetzung zur Anmeldung zum staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung. Zudem sollten Sie unbedingt beachten, dass Sie bereits zur Ablegung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung - spätestens bei der Anmeldung zur Abschlussklausur - einen Nachweis über den Erwerb von rechtswissenschaftlicher Fremdsprachenfachkompetenz benötigen.

ODER


Berufspraktikum

Gesetzliche Grundlagen: § 6 JAG 2003 (Berlin/Brandenburg) i. V. m. § 2 JAO 2003 (Berlin/Brandenburg)

Für die Anerkennung des 13-wöchigen Pflichtpraktikums als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung ist das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) zuständig. Der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin erkennt die Module "Berufspraktikum A" und "Berufspraktikum B" dann (durch Eintragung der Teilpraktika in das Noten- und Punktekonto im Prüfungsverwaltungssystem Campus Management) an, wenn die Teilpraktika die Bedingungen erfüllen, welche das GJPA an die Ableistung des juristischen Praktikums stellt.

Diese Bedingungen sind im „Merkblatt über die Durchführung der praktischen Studienzeiten in der Juristenausbildung“ des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) aufgeführt und zwingend zu beachten: https://www.berlin.de/sen/justiz/juristenausbildung/juristische-pruefungen/artikel.263680.php

Das Merkblatt enthält im unteren Teil einen Vordruck für die Praktikumsbescheinigungen. 

Studierende sind für die Absolvierung der Teilpraktika an die vorlesungsfreie Zeit gebunden.
Ausnahme: Wird für ein Praktikum ein Urlaubssemester eingelegt, kann dieses (während der Vorlesungszeit stattfindende) Praktikum vom GJPA als Zulassungsvoraussetzung für die staatliche Pflichtfachprüfung anerkannt werden. Dieses Urlaubssemester führt jedoch nicht zur Unterbrechung des Meldefristverlaufs für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung!

Bitte beachten Sie die Regelungen des GJPA bezüglich der Auswirkungen der Pandemie auf die Ableistung von Praktika. Diese sind auf dieser Seite des GJPA unter "Häufig gestellte Fragen" abrufbar (Stand 4. Mai 2020)

Weitere Hinweise zum Auslandspraktikum finden Sie auf den Seiten des Internationalen Büros.

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Schlüsselqualifikation

gemäß § 5a Abs. 3 S. 1 DRiG

Schlüsselqualifikationen sind laut DRiG: Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.

Der Erwerb eines Leistungsnachweises "Schlüsselqualifikation" ist unter anderem Zulassungsvoraussetzung für die Pflichtfachprüfung im Rahmen der ersten juristischen Prüfung; vgl. § 6 Abs. 1 Ziffer 6 JAG! 

Der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zum Erwerb einer Schlüsselqualifikation kann in Lehrveranstaltungen erworben werden, in denen die in § 5 a Abs. 3 Satz 1 DRiG beispielhaft genannten Schlüsselqualifikationen oder gleichwertige Quali­fikationen vermittelt werden und die durch aktive und regelmäßige Teilnahme der Studierenden gekenn­zeichnet sind.

Der Fachbereich Rechtswissenschaft bietet die Module "Schlüsselqualifikation A" und "Schlüsselqualifikation B" mit je 5 Leistungspunkten und das Modul "Simulation von Entscheidungsfindungsprozessen" mit 10 Leistungspunkten zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen an.

Welche Lehrveranstaltungen innerhalb dieser Module stattfinden, wird von Semester zu Semester im Lehrplan unter "Berufsvorbereitung/Schlüsselqualifikation" bekannt gegeben.

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Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenfachkompetenz

Module in diesem Bereich werden im Umfang von 5 LP angeboten. Wer den Bereich der Fremdsprachenfachkompetenz mit 10 LP abdecken möchte, muss daher zwei Veranstaltungen aus diesem Bereich besuchen. Diese Veranstaltungen können dieselbe Sprache, aber auch unterschiedliche Sprachen betreffen.

Tipp: Das Modul „Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz“ sollte bereits relativ früh im Studium belegt werden, nicht nur als Vorbereitung auf ein Auslandsemester, sondern auch weil sich aufgrund der zunehmenden Globalisierung immer häufiger grenzüberschreitende Vorgänge ergeben, für welche die Kenntnis fremdsprachiger Fachtermini anderer Rechtsordnungen von Anfang an von Bedeutung ist. Zudem ist der Nachweis einer rechtswissenschaftlichen Fremdsprachenkompetenz Zulassungsvoraussetzung für die Anmeldung zur Abschlussklausur im Rahmen der universitären Schwerpunktbereichsprüfung.

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