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Anerkennung des Nachweises über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen nach der Studienordnung von 2007

Diese Hinweise gelten für Studierende, die den Nachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen nach der Studienordnung von 2007 erbringen. Diese Informationen sind demnach für alle Studierenden relevant, die ihr Studium der Rechtswissenschaft im Wintersemester 2014/15 oder früher aufgenommen haben. Für Studierende, die das Studium der Rechtswissenschaft im Wintersemester 2015/16 oder später aufgenommen haben, gelten in Bezug auf den Nachweis über den Erwerb von Schlüsselqualifikationen im Ausland die Vorschriften der Studienordnung von 2015. → Link

 

Kursart

Es kommt jede Projektgruppe und jeder Workshop in Frage, bei dem praxisbezogene Fähigkeiten und Fertigkeiten, z.B. Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit in Rollenspielen und/oder Simulationen trainiert werden. Besonderes Augenmerk wird auf diese praktischen Übungen gelegt. Veranstaltungen, in denen praxisrelevante Verfahren nur im Rahmen einer Vorlesung theoretisch vorgestellt werden, können daher leider nicht angerechnet werden.

Kurssprache

Der Kurs kann in jeder Sprache absolviert werden.

Kursumfang

Der Umfang der Lehrveranstaltung muss 2 SWS entsprechen. Es müssen also ca. 30 Gesamtstunden à 45 Minuten absolviert werden.

Prüfung

Eine Prüfung muss nicht zwingend abgelegt werden. Der Nachweis des Bestehens des Kurses reicht für die Anerkennung aus. Sofern die Gastuniversität das Bestehen nur durch die Teilnahme an einer Prüfung bescheinigt, ist die Form der Prüfung für die Anerkennung unerheblich.

Umrechnung der Note

Wird von der Gastuniversität eine Note vergeben, erfolgt keine Umrechnung. Auf der Leistungsübersicht wird der Eintrag "Schlüsselqualifikation" mit der Anmerkung "AN" (für Anerkennung) versehen.

Anerkennung

Die Anrechnung dieser im Ausland erbrachten Studienleistung erfolgt durch das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft. Dafür sind das Transcript der Gasthochschule (im Original), eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, ein Nachweis über den zeitlichen Umfang und eine Inhaltsbeschreibung des Kurses vorzulegen. In Zweifelsfällen muss das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft mit dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg Rücksprache halten.

Anerkennungsfrist

Die Anerkennung kann jederzeit erfolgen. Sie sollte jedoch möglichst zeitnah nach Beendigung des Auslandsstudiums beantragt werden, insbesondere in Zweifelsfällen. Der Nachweis des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen muss spätestens bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung vorliegen.