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Mündliche Prüfungen in Promotionsverfahren

News vom 17.03.2020

Alle mündliche Prüfungen in Promotionsverfahren dürfen bis auf Weiteres nur noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einem geeigneten Raum (in
welchem der Mindestabstand von 2 Metern zwischen den jeweiligen Personen sowie ausreichende Lüftungsmöglichkeiten gegeben sein muss) stattfinden.
D.h. es dürfen lediglich der / die Promovend/in sowie die Kommissionsmitglieder an der mündlichen Prüfung teilnehmen. Sollten
Promovierende oder Kommissionsmitglieder Bedenken haben, wird die Disputation verschoben.  Anschließende Feierlichkeiten auf dem Campus der
Freien Universität Berlin sind ebenfalls untersagt.

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