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Hinweise zu Kolloquien im Wettbewerbs- und Regulierungsrecht

Nach § 13 Abs. 6 der Studien- und Prüfungsordnung ist die Studienabschlussarbeit in einem Prüfungskolloquium zu verteidigen. Für die Verteidigung in den von mir veranstalteten Kolloquien zum Wettbewerbs- und Regulierungsrecht bitte ich um Berücksichtigung folgender Hinweise:

I. Seminarvortrag und Diskussion

  1. Die Länge des Seminarvortrags soll entsprechend der Studien- und Prüfungsordnung auf 15 Minuten beschränkt bleiben. Nach Ablauf dieser 15 Minuten werden Sie auf das Erreichen des Zeitlimits hingewiesen. Nach einer weiteren Minute wird der Vortrag im Interesse der Chancengleichheit aller Seminarteilnehmer und -teilnehmerinnen abgebrochen.
     
  2. Der Vortag kann und muss nicht den gesamten Inhalt der Studienabschlussarbeit wiedergeben. Führen Sie kurz in das Kernproblem (ggfs. die selbstgewählte Konkretisierung des Themas) ein und greifen Sie dann einen Problemschwerpunkt der Arbeit heraus, den Sie im Rahmen des Vortrags anschaulich darstellen und vertiefen können. Sie sind an die Ausführungen in Ihrer Studienabschlussarbeit nicht gebunden, sondern dürfen in Ihrem Vortrag Fragen / Kritikpunkte / Anregungen aus dem Erst- und Zweitgutachten aufgreifen.
     
  3. Gestalten Sie den Vortrag zuhörerfreundlich! Dies gelingt im Regelfall besser, wenn Sie anhand von Stichpunkten frei vortragen. Eine visuelle Unterstützung des Vortrags durch eine Präsentation ist möglich, aber nicht erforderlich. Sollten Sie auf eine Präsentation zurückgreifen wollen, bringen Sie bitte einen USB-Stick mit, auf dem die Präsentation im .pptx-Format gespeichert ist. 
     
  4. Im Anschluss an den Vortrag erhalten Sie im Rahmen einer 15-minütigen Diskussion die Möglichkeit Ihre Thesen zu verteidigen.
     
  5. Gestalten Sie ein kurzes Thesenpapier (nicht länger als eine Seite). Bringen Sie 20 Kopien des Papiers mit.

II. Allgemeines

  1. Bitte bringen Sie die Gesetzessammlung zum Wettbwerbsrecht (Beck-Texte im dtv) mit.
     
  2. Es besteht Anwesenheitspflicht für alle Vorträge des Prüfungskolloquims!
     
  3. Zeit und Abfolge der Vorträge können sich aufgrund unvorhersehbarer Umstände verschieben, z.B. wenn Kandidaten oder Kandidatinnen wegen Krankheit nicht am Kolloquium teilnehmen können.