Grundstudium mit studienbegleitender Zwischenprüfung
Grundstudium des Magisternebenfachs Teilgebiete des Rechts
Das Grundstudium (1.-4. Semester) vermittelt den Studierenden Kenntnisse in zwei der drei Hauptrechtsgebiete (Bürgerliches Recht, Strafrecht und Öffentliches Recht). In diesem Studienabschnitt besuchen die Studierenden in den beiden gewählten Hauptrechtsgebieten die aufeinander aufbauenden Vorlesungen des 1.–3. Semesters und nehmen an den Abschlussklausuren teil. (Bitte die diesbezüglichen Anmeldefristen 31.05. und 15.12. beachten!) Der Besuch der vorlesungsbegleitenden Anwendungskurse wird empfohlen; er stellt jedoch keinen Pflichtbestandteil des "Teilgebiete des Rechts"-Studiums dar. Das Grundstudium wird mit einer studienbegleitenden Zwischenprüfung abgeschlossen. Diese setzt das Bestehen von jeweils mindestens zwei Abschlussklausuren aus den gewählten Hauptrechtsgebieten voraus.
Das Zeugnis über die bestandene studienbegleitende Zwischenprüfung stellt das Studien- und Prüfungsbüro (Alexander Baranov) bei Vorlage der Originalleistungsnachweise aus.