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Studienanfang vor Wintersemester 2014/2015 und ohne bestandene Zwischenprüfung im Wintersemester 2015/2016

Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2014/2015 begonnen und die Zwischenprüfung im Wintersemester 2015/2016 noch nicht abgelegt haben, können die Zwischenprüfung mit Hilfe der im dritten Fachsemester hinterlegten Klausuren der SPO 2015 bestehen. Gleichzeitig gelten diese Module auch für den Aufbaubereich als abgelegt. Nach Inkrafttreten des neuen Rechts werden zudem Wiederholungen von Prüfungsleistungen des ersten oder zweiten Semesters nach den Vorgaben des neuen Rechts wiederholt, es werden also keine vier- sondern zweistündige Klausuren geschrieben. Wer die Zwischenprüfung nach altem Recht begonnen hat, muss zu ihrem Bestehen auch nach Inkrafttreten des neuen Rechts eine Propädeutische Hausarbeit (Zwischenprüfungshausarbeit) anfertigen. Das Recht, zu wählen, in welchem Kernfach die Hausarbeit abgelegt wird, bleibt für diese Studierenden bestehen.