Studienanfang vor Wintersemester 2014/15 mit abgelegter Zwischenprüfung im Wintersemester 2015/2016 aber noch ohne Leistungen im Schwerpunktbereich
Für Studierende, die ihr Studium vor dem Wintersemester 2014/2015 begonnen und die Zwischenprüfung im Wintersemester 2015/2016 bereits abgelegt haben, gelten die Module des dritten Fachsemester des neuen Aufbaubereichs nach SPO 2015 als abgelegt, da die Qualifikationsziele als erreicht gelten.
Zudem können sich diese Studierende bereits vorhandene Leistungen aus dem Hauptstudium der StO/PO 2007 für den Aufbaubereich der SPO 2015 wie nachstehend erläutert anerkennen lassen und dementsprechend ihren weiteren Studienverlauf planen: Bei einer nach altem Recht bestandenen Übung gelten alle Module des neuen Aufbaubereichs im jeweiligen Rechtsgebiet der Übung als bestanden. Auch Teilleistungen aus Übungen können anerkannt werden. Welche Teilleistungen wie anerkannt werden entnehmen Sie dieser Tabelle. Bitte beachten Sie, dass die Übungen nach altem Recht im Wintersemester 2015/2016 letztmalig angeboten werden und die dort abgelegten Leistungen ebenso unter diese Anerkennungsregelungen fallen.