Schwerpunktbereich
Der neu ausgestaltete Schwerpunktbereich bzw. das Schwerpunktbereichsstudium umfasst das fünfte und das sechste Fachsemester und wird mit der universitären Schwerpunktbereichsprüfung abgeschlossen, deren Note zu 30 Prozent in die Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung eingeht.
Es ergeben sich folgende Änderungen zur alten Studienstruktur und dementsprechende Übergangsregelungen in die neue Studienstruktur:
Das Schwerpunktbereichsstudium (5. und 6.Fachsemster) und das Unirep (7. und 8. Fachsemester) sind nun im regulären Studienverlauf der SPO 2015 überschneidungsfrei angelegt.
Inhaltlich leicht veränderte Schwerpunktbereiche
Reduzierung des Prüfungsstoffes auf zwei Unterschwerpunkte. Die mündliche Prüfung der StO/PO 2007 entfällt.
Zwei verschiedene semesterübergreifende Pfade in dem jeweils gewählten Schwerpunktbereich; Festlegung der Art der Prüfungsleistung durch Wahl der Modulart im 5. Fachsemester wie folgt:
Pfad 1: Wird in einem Unterschwerpunkt im 5. Fachsemester das Modul mit Vorlesung gewählt, ist in diesem Unterschwerpunkt zwischen dem 5. und dem 6. Fachsemester die Studienabschlussarbeit anzufertigen, welche im 6. Fachsemester im Modul mit Kolloquium mündlich verteidigt wird. Pfad 2: Wird in einem Unterschwerpunkt im 5. Fachsemester das Modul mit Vorlesung und Methodenkurs gewählt, folgt im 6. Fachsemester das Modul mit Übung in diesem Unterschwerpunkt. Anschließend wird dort die Abschlussklausur abgelegt.Modulanmeldungen führen hier nicht gleichzeitig zur Anmeldung zur Schwerpunktbereichsprüfung! Zusätzliche Papieranmeldung weiterhin erforderlich (siehe Was-wann-wo? sowie Infos im Netz und in der Wandelhalle). Die Studienabschlussarbeit (ca. 20 bis 30 Seiten; Bearbeitungszeit 8 Wochen) wird in einem Modul mit Kolloquium verteidigt, die dort erzielte Note fließt in einem Verhältnis von 30 Prozent in die Gesamtnote der Studienabschlussarbeit und die Note der Studienabschlussarbeit selbst dementsprechend mit einem Verhältnis von 70 Prozent ein. Die Gesamtnote der Schwerpunktbereichsprüfung errechnet sich aus 60 Prozent (Studienabschlussarbeit + Verteidigung) und 40 Prozent (Abschlussklausur). Die in der StO/PO 2007 vorgesehene mündliche Prüfung entfällt. Im Ausland erbrachte Leistungen können auf Antrag als Schwerpunktbereichsstudium und –prüfung anerkannt werden. Da dies nicht an allen der über siebzig Partneruniversitäten möglich ist, wenden Sie sich zur Beratung vor Aufnahme des Auslandsstudiums an das Internationale Büro des Fachbereichs.
Hier können sich sich das aktuelle WAS WANN WO für den Schwerpunktbereich herunterladen.