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Einführungsbereich

Der Einführungsbereich (=ehemals Grundstudium) umfasst die Module des ersten und zweiten Fachsemesters.  Die studienbegleitende Zwischenprüfung soll den Einführungsbereich nach dem zweiten Semester abschließen (siehe auch Verlaufsplan weiter unten).

Es ergeben sich folgende Änderungen zur alten Studienstruktur und dementsprechende Übergangsregelungen in die neue Studienstruktur:

Der Einführungsbereich (ehemals Grundstudium) wurde von drei auf zwei Semester verkürzt, die Zwischenprüfung wird studienbegleitend durch das Bestehen der Prüfungen der nunmehr acht Module des Einführungsbereichs abgelegt (sieben Klausuren und eine ca. 20-seitige Hausarbeit). Diese Klausuren sind auf 90 bzw. 120 Minuten angelegt (anstatt vierstündiger Klausuren nach altem Recht).
Studienbeginn vor WiSe 14/15: Wurde die Zwischenprüfung nach altem Recht erfolgreich abgelegt, muss der/die Studierende die dafür vorgesehenen Klausuren und Hausarbeiten des 3. Fachsemesters nicht mehr ablegen. Diese Prüfungen gelten vielmehr als automatisch bestanden, da die Qualifikationsziele als erreicht gelten. Studienbeginn im WiSe 14/15: Überführung ins neue Recht im 3.Fachsemester. Die Zwischenprüfung kann auch mit Klausuren des 3. Fachsemester des neuen Aufbaubereichs bestanden werden, bei gleichzeitiger Doppelwertigkeit dieser Leistungen für den neuen Aufbaubereich. Wurde die Zwischenprüfung nach altem Recht begonnen, kann diese nach der StO/PO 2007 abgeschlossen werden. Die Dauer der Klausuren im Einführungsbereich des neuen Rechts gilt auch für Klausurwiederholungen nach altem Recht. Hier finden Sie die Übergangsregelungen im Wortlaut (= Beschluss des Prüfungsausschusses zu Übergangsregelungen nach der Studienstrukturreform) als auch eine spezielle Anerkennungsübersicht über (Teil-)Leistungen in den Übungen.

Hier können Sie sich das neue WAS WANN WO herunterladen

Verlaufsplan Einführungsbereich

Verlaufsplan Einführungsbereich

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