Antrag auf Nachteilsausgleich
Was ist ein Nachteilsausgleich?
Ein Nachteilsausgleich soll Studierenden mit Beeinträchtigungen oder Verpflichtung zur Erbringung von Betreuungs- und Pflegeleistungen ermöglichen, Prüfungen chancengleich zu absolvieren. Diese Modifikationen stellen keine Erleichterungen dar. Sie dienen dem Ausgleich der Nachteile, die diese Studierenden gegenüber anderen Studierenden haben.
Wer entscheidet über den Nachteilsausgleich?
Über die jeweils angemessene Form des Nachteilsausgleichs entscheidet der oder die Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf Grundlage der Angaben der/des Studierenden, des ärztlichen Zeugnisses und anhand der konkreten Prüfungssituation.
Was muss bei der Beantragung zwingend beachtet werden?
Nutzen Sie das dafür vorgesehene Formular, da dort alle relevanten Informationen abgefragt werden. Das Formular befindet sich am unteren Rand dieser Webseite unter "Downloads" und auf der Formularseite des Studien- und Prüfungsbüros.
Fügen Sie dem Antrag die notwendigen Belege über die Art und Schwere der Beeinträchtigung bei, wie sich diese auf Prüfungen auswirkt und welche Maßnahmen den Nachteil ausgleichen könnten.
Senden Sie den Antrag und die Nachweise im pdf-Format, möglichst in einer einzigen E-Mail, an das Prüfungsbüro: pruefungsbuero@rewiss.fu-berlin.de .
Um zu gewährleisten, dass Ihr Antrag auf Nachteilsausgleich rechtzeitig bearbeitet werden kann, müssen Neuanträge spätestens vier Wochen vor Ihrem ersten Prüfungstermin mit allen notwendigen Nachweisen im Prüfungsbüro eingehen. Eine zu späte Antragstellung kann dazu führen, dass Ihr Antrag nicht mehr bearbeitet werden kann und Sie die anstehenden Prüfungen ohne Nachteilsausgleich absolvieren müssen.
Eine spätere Antragstellung kann erfolgen, wenn der Nachteil sehr kurzfristig eingetreten ist (Erstdiagnose) oder bei plötzlichen Veränderungen im Falle längerfristiger, chronischer Krankheiten.
Eine rückwirkende Beantragung eines Nachteilsausgleichs für bereits abgelegte Prüfungen ist nicht möglich.
Was passiert nach der Behandlung Ihres Antrags im Prüfungsausschuss?
Die Entscheidung, ob der Antrag bewilligt, abgelehnt oder mit Änderungen bewilligt wurde, erhalten Sie per E-Mail durch das Prüfungsbüro.
Anmeldung des Bedarfs für konkrete Prüfungen
Die Umsetzung des Ausgleichs erfordert Ihre aktive Mitwirkung! Der gewährte Nachteilsausgleich kann nur umgesetzt werden, wenn Sie dem Prüfungsbüro (pruefungsbuero@rewiss.fu-berlin.de) in jedem Semester spätestens vier Wochen vor Ihrem ersten Prüfungstermin mitteilen, für welche Prüfungen Sie den Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen wollen. Die konkreten Prüfungsmodalitäten (z.B. Klausurort und -zeit) werden Ihnen daraufhin per E-Mail vom Prüfungsbüro mitgeteilt.

