Akteneinsicht und Gegenvorstellung zur Abschlussklausur der universitären Schwerpunktbereichsprüfung
Recht auf Gegenvorstellung
Studierende haben das Recht, gegen eine Prüfungsbewertung Widerspruch einzulegen, indem sie ein Gegenvorstellungsverfahren einleiten.
Form und Verfahren
Die Gegenvorstellung muss schriftlich mit einer ausführlichen Begründung über das Prüfungsbüro an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft gerichtet werden. Die Gegenvorstellung kann per E-mail, per Post oder über den Hausbriefkasten (links vom Haupteingang der Van't-Hoff-Str. 8) beim Prüfungsbüro eingereicht werden.
Die Gegenvorstellung muss pseudonymisiert erfolgen. Bitte reichen Sie Ihre Begründung zur Gegenvorstellung nur mit Ihrer Bearbeitungskennziffer im Prüfungsbüro ein. Das Prüfungsbüro achtet bei der Weiterleitung an den Prüfer oder die Prüferin darauf, dass kein Rückschluss auf Ihre Person gezogen werden kann.
Frist
Die Gegenvorstellung muss innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe eines Prüfungsergebnisses eingereicht werden. Im Fall von Klausuren beginnt die Frist am Tag der Notenbekanntgabe in Campus Managment.
Akteneinsicht
Der Einleitung eines Gegenvorstellungsverfahrens sollte eine Akteneinsicht vorausgehen. Diese findet jeden Mittwoch von 13.30 bis 14.30 Uhr im Prüfungsbüro statt.
Bei der Akteneinsicht dürfen die korrigierten Klausuren eingesehen und fotografiert, aber nicht mitgenommen werden.
Die Anmeldung zur Akteneinsicht erfolgt über das elektronische Formular am unteren Rand dieser Webseite unter "Links zum Thema". Sie muss bis dienstags um 23.59 Uhr für den darauffolgenden Mittwoch im Prüfungsbüro eingegangen sein.
Zur Akteneinsicht müssen die Campuskarte und ein Personaldokument vorgelegt werden.
Entscheidung und Benachrichtigung
Die Prüferinnen und Prüfer entscheiden innerhalb eines Monats über die Gegenvorstellung. Das Ergebnis sowie die Stellungnahme des Prüfers oder der Prüferin werden den Studierenden vom Prüfungsbüro per E-Mail an die Zedat-Adresse übermittelt.
Vor- und Nachteile einer Gegenvorstellung
Die Einreichung einer Gegenvorstellung sollte gut überlegt sein, da diese selten zu einer Notenverbesserung führt. In wenigen Fällen verschlechtert sich gar das Prüfungsergebnis.