Rücktritt von der Verteidigung der Studienabschlussarbeit
Bindender Prüfungstermin
Wer die Studienabschlussarbeit eingereicht und nicht aufgrund von Täuschung mit 0 Punkten nicht bestanden hat, ist verbindlich für die Verteidigung der Studienabschlussarbeit im Kolloquium vorgemerkt.
Rücktrittsgrund
Ein Rücktritt ist nur in begründeten Ausnahmefällen (Krankheit etc.) möglich.
Der Rücktrittsgrund ist gegenüber dem Prüfungsbüro unverzüglich schriftlich darzulegen und nachzuweisen. Unverzüglichkeit wird vermutet, wenn die Prüfungsunfähigkeit spätestens am dritten Tag angezeigt wird. Wird die Prüfungsunfähigkeit später angezeigt, ist glaubhaft zu machen, dass die Anzeige noch unverzüglich ist, d.h. infolge von Prüfungsunfähigkeit nicht früher erfolgen konnte.
Rücktrittsverfahren
Bitte verwenden Sie das Rücktrittsformular, welches gegen Mitte der Vorlesungszeit jedes Semesters auf dieser Seite unter "Links zum Thema" bereitgestellt wird, und übersenden Sie es fristgerecht per e-mail an das Prüfungsbüro unter pruefungsbuero@rewiss.fu-berlin.de.
Konsequenzen eines Rücktritts
Es wird zeitnah nach Wegfall der Prüfungsunfähigkeit ein Termin für eine elektronische Einzelersatzprüfung anberaumt.