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Rücktritt von der Studienabschlussarbeit

Rücktritt

Rücktritt
Bildquelle: Elzbieta Kulpik-Sandmann

Fristgerechter Rücktritt vor der Themenvergabe

Ein fristgerechter Rücktritt von der Studienabschlussarbeit kann bis zur Versendung des Themas (bzw. vor dessen Aushändigung) erfolgen. Eine Darlegung von Gründen ist nicht erforderlich.

Rücktritt aus wichtigem Grund nach der Themenvergabe

Ein späterer Rücktritt ist nur in begründeten Ausnahmefällen (Krankheit etc.) möglich. In diesem Fall ist der Rücktrittsgrund gegenüber dem Prüfungsbüro unverzüglich schriftlich darzulegen und nachzuweisen.

Unverzüglichkeit wird vermutet, wenn die Prüfungsunfähigkeit spätestens am dritten Tag angezeigt wird. Wird die Prüfungsunfähigkeit später angezeigt, ist glaubhaft zu machen, dass die Anzeige noch unverzüglich ist, d.h. infolge von Prüfungsunfähigkeit nicht früher erfolgen konnte.

Rücktrittsverfahren

Bitte verwenden Sie das Rücktrittsformular, welches gegen Mitte der Vorlesungszeit jedes Semesters auf dieser Seite unter "Links zum Thema" bereitgestellt wird, und übersenden Sie es fristgerecht per e-mail an das Prüfungsbüro unter pruefungsbuero@rewiss.fu-berlin.de.

Konsequenzen eines Rücktritts von der Studienabschlussarbeit

Eine erneute Anmeldung zur Studienabschlussarbeit ist erst im nächsten Wintersemester möglich! Mit dem Rücktritt von der Studienabschlussarbeit verliert die Prüfungsbereitschaft für den entsprechenden Unterschwerpunkt ihre Gültigkeit. Die Prüfungsbereitschaft muss vor der nächsten Anmeldung zur Studienabschlussarbeit neu beantragt und mit der nächsten Anmeldung zur Studienabschlussarbeit erneut eingereicht werden.

Studierende, die von der Studienabschlussarbeit zurücktreten, werden automatisch von der Verteidigung der Studienabschlussarbeit im Kolloquium abgemeldet, können (und müssen) aber dennoch an der Abschlussklausur im Sommersemester des entsprechenden Studienjahres teilnehmen.