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Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen im Einführungs- und Aufbaubereich

Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen

Bekanntgabe von Prüfungsergebnissen
Bildquelle: Elzbieta Kulpik-Sandmann

Mindestbestehensgrenze

Eine Prüfungsleistung ist bestanden, wenn die Leistung mit mindestens „ausreichend" (4 Punkte) bewertet wurde.

Notenverbesserung

Eine Notenverbesserung ist nicht möglich.

Bedeutung der Prüfungsergebnisse aus dem Einführungs- und Aufbaubereich

Für die Note der ersten juristischen Prüfung zählen die Modulergebnisse des Einführungs- und Aufbaubereichs nicht.
Die Leistungen im Einführungs- und Aufbaubereich sind jedoch bedeutsam für

  • Ihre Bachelornote
  • Bewerbungen um Studienplätze im Ausland
  • Stipendienbewerbungen
  • Bewerbungen um Nebentätigkeiten (z.B. eine Stelle als studentische Hilfskraft)

Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse

Die Klausurergebnisse werden ca. 6 bis 8 Wochen nach dem Klausurtermin im Noten- und Punktekonto in Campus Management bekannt gegeben.
Die Noten der Hausarbeiten sind ca. 2 bis 3 Monate nach dem Abgabetermin im Noten- und Punktekonto in Campus Management verfügbar. Die Voten der Korrekturassistentinnen und -assistenten werden durch die Sekretariate der Hochschullehrerinnen und -leher nach der Notenbekanntgabe sukzessive per E-Mail an den Zedat-Account der Studierenden versandt.
Telefonische Auskünfte können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden. Wir bitten, von Nachfragen abzusehen.
Welche Noten bereits eingegangen sind und in Campus Management freigegeben wurden, erfahren Sie auf der Homepage des Fachbereichs Rechtswissenschaft unter "Aktuelles".