Antrag auf Verlängerung des Bearbeitungszeitraums von Hausarbeiten im Einführungs- und Aufbaubereich
Vorliegen eines triftigen Grundes
Liegt ein triftiger Grund vor, der eine Person an der fristgerechten Einreichung einer Prüfungsleistung hindert, kann in eng umgrenzten Ausnahmefällen eine Verlängerung der Bearbeitungszeit für die entsprechende Prüfungsleistung beantragt werden.
Unverzügliche Anzeige und unverzüglicher Nachweis des triftigen Grundes
Bitte beachten Sie die veränderten Regelungen ab dem Wintersemester 2025/26!Der triftige Grund für den Antrag auf Schreibzeitverlängerung ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich
(a) per E-Mail an das Prüfungsbüro anzuzeigen und
(b) durch Übersendung von Nachweisen (z.B. der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung unter "Downloads") glaubhaft zu machen.
Unverzüglichkeit ist nur dann gegeben, wenn der triftige Grund (z.B. Prüfungsunfähigkeit) am Tag des Eintretens bekannt gegeben und noch am selben Tag ein Nachweis darüber vorgelegt wird.
Beispiel: Die Krankheit tritt am Montag auf. Sie muss noch am selben Tag vom Arzt festgestellt und dem Prüfungsbüro per E-Mail angezeigt und nachgewiesen werden, um eine Schreibzeitverlängerung ab Montag zu rechtfertigen. Die Nachricht muss beim Prüfungsbüro bis 23.59 Uhr eingehen.
Kann der triftige Grund erst später durch Übersendung eines Nachweises glaubhaft gemacht werden, muss er dennoch am Tag seines Eintretens per E-Mail angezeigt werden, um eine Schreibzeitverlängerung ab dem Tag des Eintretens zu rechtfertigen. Dabei ist glaubhaft zu versichern, dass es bislang unmöglich war, einen Nachweis einzuholen und dass dies sofort nach Wegfall der Unmöglichkeit nachgeholt wird.
Beispiel: Die Krankheitssymptome treten am Samstag auf. Ein Arztbesuch ist nicht vor Montagvormittag möglich. Die Krankheit muss bereits am Samstag gegenüber dem Prüfungsbüro per E-Mail angezeigt werden, um eine Schreibzeitverlängerung ab Samstag zu erlangen. Die Prüfungsunfähigkeit kann mit rückwirkend diagnostizierter Krankheit am Montag nachgewiesen werden.
Wird der triftige Grund später angezeigt, ist glaubhaft zu machen, dass die Anzeige noch unverzüglich ist, d.h. beispielsweise infolge eines stationären Aufenthalts im Krankenhaus ohne Internetzugang nicht früher erfolgen konnte.
Zuständiges Gremium
Über die Dauer der Fristverlängerung entscheidet der Prüfungsausschuss. Anträge werden vom Prüfungsbüro entgegen genommen.
Dauer der Verlängerung der Bearbeitungszeit
Über eine Woche hinaus ist eine Verlängerung nur möglich, soweit die Gleichheit im Prüfungsverfahren dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Über zwei Wochen hinaus ist eine Verlängerung nicht möglich. Die 14-Tage-Regel betrifft sowohl die anzuerkennende Dauer der Prüfungsunfähigkeit als auch den auf den regulären Abgabetermin folgenden spätest möglichen verlängerten Abgabetermin.
Beispiele:
Es wird selbst dann nur die maximale Schreibzeitverlängerung von 14 Tagen gewährt, wenn ein ärztliches Attest eine Prüfungsunfähigkeit von drei Wochen ausweist.
Fiel der reguläre Abgabetermin auf den 1. Oktober, dann wird die Abgabefrist nicht über den 15. Oktober hinaus verlängert.
Antragsverfahren
Bitte verwenden Sie das Formular, welches unter "Downloads" am unteren Rand dieser Seite bereitgestellt wird, und übersenden Sie es fristgerecht per E-Mail an das Prüfungsbüro unter pruefungsbuero@rewiss.fu-berlin.de. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie sie regulär in Arztpraxen ausgestellt wird, reicht zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht aus!
Bekanntgabe der Entscheidung
Aufgrund des hohen Antragsaufkommens wird keine Eingangsbestätigung versendet. Der neue Abgabetermin wird den Studierenden nach der Entscheidungsfindung umgehend vom Prüfungsbüro per E-Mail mitgeteilt. Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss nur einmal in der Woche tagt und Sie unter Umständen eine ganze Woche lang auf die Entscheidung warten müssen. In Campus Management werden verlängerte Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten im Einführungs- und Aufbaubereich nicht vermerkt; es gilt die E-Mail-Nachricht des Prüfungsbüros.
Wird eine Verlängerung der Bearbeitungszeit so spät beantragt oder ist das Antragsaufkommen so hoch, dass vor Ende der regulären Abgabefrist keine Entscheidung über den Antrag getroffen werden kann, wird dringend empfohlen, den erreichten Stand der Bearbeitung vor Ablauf der regulären Abgabefrist einzureichen. Entsprechendes gilt, wenn vor Ende des Verlängerungszeitraums keine Entscheidung über den Antrag getroffen werden kann. Wird die Bearbeitungsfrist verlängert, kann die eingereichte Bearbeitung innerhalb der verlängerten Frist ausgetauscht werden.
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Gründe, aus denen Anträge auf Schreibzeitverlängerung häufig abgelehnt werden:
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