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Plagiate und gute wissenschaftliche Praxis

Verstöße gegen die allgemeinen Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit (insbesondere Plagiate) können Täuschungsversuche darstellen. In diesem Fall ist die Leistung mit "ungenügend"  (0 Punkte) zu bewerten.

Anhörungsrecht von Studierenden

Vor dieser Bewertung erhält der oder die Studierende Gelegenheit zur Äußerung. Steht ein Täuschungsverdacht im Raum, erhält die entsprechende Person eine Aufforderung zur Äußerung vom Prüfungsausschuss per E-Mail und muss innerhalb weniger Tage dazu Stellung nehmen. Der Regelfall ist eine schriftliche Stellungnahme. Auf Wunsch kann die Anhörung jedoch auch mündlich erfolgen.

Nach der Anhörung oder nach Verstreichen der Frist zur Äußerung trifft der Prüfungsausschuss die Entscheidung über das Vorliegen einer Täuschung. Der Student oder die Studentin wird vom Prüfungsbüro per E-Mail über die Entscheidung informiert.