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Antrag auf Rücktritt von einer Hausarbeit im Einführungs- und Aufbaubereich

Vorliegen eines triftigen Grundes

Liegt ein triftiger Grund vor, der die Studentin oder den Studenten an der Bearbeitung einer Prüfungsleistung hindert, kann in eng umgrenzten Ausnahmefällen ein Rücktritt von der entsprechenden Prüfungsleistung beantragt werden.

Im Falle von Hausarbeiten muss dieser triftige Grund den Studierenden oder die Studierende über eine gewisse Dauer an der Bearbeitung gehindert haben. Der Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft hat entschieden, dass ab einer Prüfungsunfähigkeit von mehr als einer Woche (d.h. ab 8 Tagen) ein Rücktritt genehmigt wird.

Unverzügliche Anzeige und Nachweis des triftigen Grundes

Der Grund (z.B. Prüfungsunfähigkeit) ist durch unverzüglichen schriftlichen Nachweis glaubhaft zu machen.

Die Unverzüglichkeit wird vermutet, wenn der Grund spätestens am dritten Tag angezeigt wird. Wird er später angezeigt, ist glaubhaft zu machen, dass die Anzeige noch unverzüglich ist, d.h. beispielsweise infolge von Prüfungsunfähigkeit nicht früher erfolgen konnte.

Zuständiges Gremium

Über die Genehmigung des Rücktritts entscheidet der Prüfungsausschuss. Anträge werden vom Prüfungsbüro entgegen genommen.

Antragsverfahren

Bitte verwenden Sie das Formular, welches während des Bearbeitungszeitraums unter "Downloads" am unteren Rand dieser Seite bereitgestellt wird, und übersenden Sie es fristgerecht per E-Mail an das Prüfungsbüro unter pruefungsbuero@rewiss.fu-berlin.de.

Aufgrund des hohen Antragsaufkommens kann keine Eingangs- oder Rücktrittsbestätigung versendet werden. Bitte kontrollieren Sie innerhalb von fünf bis acht Werktagen nach Übersendung des Rücktrittsformulars, ob der Rücktritt in Ihrem Noten- und Punktekonto in Campus Management vermerkt worden ist.

Studienorganisatorische Folge eines Rücktritts

Wer von einer Prüfung zurückgetreten ist, ist nicht automatisch für die Folgeprüfung im darauf folgenden Semester angemeldet, sondern muss sich in den ersten Wochen des folgenden Seemsters zum nächsten Prüfungstermin aktiv wieder anmelden! Bitte speichern Sie sich bereits zum Zeitpunkt des Rücktritts eine Erinnerung für die Wiederanmeldung gleich nach Beginn des nächsten Semesters im Kalender Ihres Mobiltelefons!

Bitte beachten Sie dazu unbedingt die Hinweise auf der Seite "Wiederanmeldung zu Prüfungen", welche am unteren Rand dieser Webseite unter "Links zum Thema" zur Verfügung steht.