Versäumnis, Täuschung und Ordnungsverstoß bei Klausuren
Versäumnis
Erscheint eine Person zu einer Klausur nicht, für die eine Anmeldung besteht, wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
Täuschung
Wird während einer Klausur von einer Aufsichtsperson der Gebrauch eines unzulässigen Hilfsmittels oder eine andere Handlung festgestellt, die den Verdacht eines Täuschungsversuchs nahe legt, wird das unzulässige Hilfsmittel eingezogen und der Vorfall im Prüfungsprotokoll vermerkt. Die Klausur darf jedoch weiter bearbeitet werden.
Das Prüfungsprotokoll, und ggf. das unzulässige Hilfsmittel, werden im Nachgang zur Klausur dem Prüfungsausschuss vorgelegt. Dieser kontaktiert den Prüfling per e-mail und gibt ihm Gelegenheit zur Äußerung. Nach Eingang dieser Stellungnahme teilt das Prüfungsbüro dem Prüfling die Entscheidung des Prüfungsausschusses mit.
Hat sich der Täuschungsverdacht als berechtigt erwiesen, wird die entsprechende Prüfungsleistung mit 0 Punkten bewertet.
Ordnungsverstoß
Wer den ordnungsgemäßen Ablauf einer Prüfung stört, kann nach vorheriger Verwarnung von der Fortsetzung dieser Prüfung ausgeschlossen werden. In diesem Fall wird die entsprechende Prüfungsleistung mit 0 Punkten bewertet.