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Erlaubte Hilfsmittel bei Klausuren im Einführungs- und Aufbaubereich

Gesetzestexte:

Die aktuelle Liste der als Hilfsmittel zugelassenen Gesetzestexte kann am unteren Rand dieser Webseite unter "Downloads" abgerufen werden.

Markierungen:

Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten. Auch Unterstreichungen und Hervorhebungen sind unzulässig.

Unschädlich ist es allein, Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel anzubringen. Auf diesen dürfen jedoch nur die Kurzbezeichnung des Gesetzes, nicht hingegen einzelne Paragraphen oder weitere Zusätze vermerkt werden.

Die Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen und Klebezettel dürfen keine Verweissystematik, beispielsweise durch Form oder Farbe, erkennen lassen.

Wörterbücher:

Wörterbücher für Austauschstudierende und Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, dürfen ab dem 3. Fachsemester nicht mehr verwendet werden.