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Abmeldung/Rücktritte von Prüfungen im Einführungs- und Aufbaubereich

Anmeldung zur Prüfung

Anmeldung zur Prüfung
Bildquelle: Elzbieta Kulpik-Sandmann

Fristgerechter Rücktritt

Bis vierzehn Tage vor einem Prüfungstermin kann ohne Angabe von Gründen von einer Prüfung zurückgetreten werden. Im Fall von Hausarbeiten gilt der Ausgabetermin des Sachverhalts als Prüfungstermin.

Rücktrittsverfahren

Bitte verwenden Sie das elektronische Rücktrittsformular, welches gegen Mitte der Vorlesungszeit jedes Semesters auf dieser Seite unter "Links zum Thema" bereitgestellt wird.

Begründeter Rücktritt

Ein späterer Rücktritt ist nur in begründeten Ausnahmefällen (Krankheit etc.) möglich. In diesem Fall ist der Rücktrittsgrund unverzüglich schriftlich darzulegen und nachzuweisen.

Unverzüglichkeit wird vermutet, wenn die Prüfungsunfähigkeit spätestens am dritten Tag angezeigt wird. Wird die Prüfungsunfähigkeit später angezeigt, ist glaubhaft zu machen, dass die Anzeige noch unverzüglich ist, d.h. infolge von Prüfungsunfähigkeit nicht früher erfolgen konnte.

Rücktrittsverfahren

Bitte verwenden Sie ausschließlich das Rücktrittsformular für Prüfungsunfähigkeit, welches während der Bearbeitungszeiten von Hausarbeiten und während der Klausurzeiten auf dieser Seite unter "Downloads" bereitgestellt wird, und übersenden Sie es fristgerecht per E-Mail an das Prüfungsbüro unter pruefungsbuero@rewiss.fu-berlin.de. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wie sie regulär in Arztpraxen ausgestellt wird, reicht zum Nachweis der Prüfungsunfähigkeit nicht aus!

Bestätigung des Rücktritts

Aufgrund der Vielzahl der Prüfungsab- und -anmeldungen kann das Prüfungsbüro den Rücktritt nicht per E-Mail bestätigen. Bitte kontrollieren Sie innerhalb von fünf bis acht Werktagen nach Übersendung des Rücktrittsformulars, ob der Rücktritt in Ihrem Noten- und Punktekonto in Campus Management vermerkt worden ist.

Studienorganisatorische Folge eines Rücktritts

Wer von einer Prüfung zurückgetreten ist, ist nicht automatisch für die Folgeprüfung im darauf folgenden Semester angemeldet, sondern muss sich in den ersten Wochen des folgenden Seemsters zum nächsten Prüfungstermin aktiv wieder anmelden! Bitte speichern Sie sich bereits zum Zeitpunkt des Rücktritts eine Erinnerung für die Wiederanmeldung gleich nach Beginn des nächsten Semesters im Kalender Ihres Mobiltelefons!

Bitte beachten Sie dazu unbedingt die Hinweise auf der Seite "Wiederanmeldung zu Prüfungen", welche am unteren Rand dieser Webseite unter "Links zum Thema" zur Verfügung steht.