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Notenbekanntgabe von Prüfungsleistungen SoSe 26

News vom 15.09.2026

Liebe Studierende,
Wichtiger Hinweis bei Nichtbestehen:
Sie sind automatisch für die Wiederholung im Folgesemester angemeldet.

Gegenvorstellungsfrist
Die Gegenvorstellungsfrist von drei Monaten nach Bekanntgabe des begründeten Prüfungsergebnisses gemäß § 22 Abs. 3 RSPO wird mit der Notenfreischaltung in Campus Management in Lauf gesetzt bzw. bei den digitalen Prüfungen mit der Versendung des Votums.  

Nicht bestandene (Papier-)Klausuren aus dem SoSe 2026 können immer mittwochs zwischen 9 und 11 Uhr nach vorheriger Anmeldung im Prüfungsbüro eingesehen und während dieses Zeitraums in der Bibliothek gescannt werden. Weitere Informationen auf dem Online-Formular.
Bitte nutzen Sie folgendes Online-Formular für die Anmeldung zur Akteneinsicht.

Die Einsichtnahme erfolgt nur unter Vorlage der Campuskarte.

Folgende Prüfungsergebnisse aus dem SoSe 26 sind freigeschaltet:

-Strafverfahrensrecht vom 29.07.2026 / Univ.Prof. Dr. Momsen
Votum verschickt am 01.09.2026

-Einführung in das Bürgerliche Recht vom 03.08.2026 / Univ. Prof. Dr. Engert
Votum verschickt am 02.09.2026. 

-Einführung in das Strafrecht I vom 27.07.2026 / Univ.-Prof. Dr. Hoffmann-Holland
Votum verschickt am 07.09.2026

-Europarecht und int. Bezüge des GG vom 24.07.2026 / Univ.-Prof. Dr. Calliess
Notenfreigabe am 10.09.2026
Die bestandenen Klausuren können wie folgt bei Frau Ulrich, Zi. 4426, Bo 3, abgeholt werden:
Bis zum 29.09.26 immer MO-DO von 9:30-12:30 Uhr. 

-Römisches Rech & Europ. Rechtsgeschichte vom 21.07.2026 /
Univ. Prof. Dr. Möller / Univ. Prof. Dr. Czeguhn
Votum folgt.

Ihr Prüfungsbüro




    

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