Abschlüsse im Studiengang Rechtswissensschaft
Das Studium schließt in der Regel nach einer durchschnittlichen Dauer von fünf Jahren mit der Ersten Juristischen Prüfung ab, die Voraussetzung für das zweijährige Referendariat ist. Dieses umfasst Stationen bei Gerichten, Behörden sowie bei Rechtsanwältinnen und -anwälten und endet mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Erst sie ermöglicht den Volljurist*innen den Zugang zu reglementierten Berufen wie Anwaltschaft, Richterschaft, Staatsanwaltschaft und den höheren Verwaltungsdienst. Insgesamt dauert die Ausbildung im Schnitt etwa acht Jahre. Bei überdurchschnittlichen Leistungen besteht zudem die Möglichkeit zur Promotion.
Bereits im Studium kann der Hochschulgrad Bachelor of Laws (LL.B.) erworben werden. Voraussetzung sind die erfolgreich absolvierten Module der ersten sechs Semester sowie die Schwerpunktbereichsprüfung. Nach diesen drei Jahren können Studierende entweder das Staatsexamensstudium fortsetzen oder einen Masterstudiengang anschließen beziehungsweise direkt ins Berufsleben einsteigen.
Ein an den LL.B. anschließender zweijähriger Master in einer benachbarten Disziplin – etwa in den Wirtschafts-, Politik-, Verwaltungs- oder Sozialwissenschaften sowie in Feldern wie Internationale Beziehungen, Public Policy, Compliance, Nachhaltigkeit oder Kommunikation – eröffnet zusätzliche Spezialisierungsmöglichkeiten und erweitert das juristische Profil um interdisziplinäre Kompetenzen. Dies ist insbesondere für Tätigkeiten an den Schnittstellen von Recht und Wirtschaft, Politik, Gesellschaft oder internationaler Zusammenarbeit von Vorteil. Zugleich sind juristische Kenntnisse auch in vielen anderen Bereichen gefragt oder gar ein Alleinstellungsmerkmal. Der Bachelor of Laws (LL.B.) ist zudem international anschlussfähig, insbesondere wenn Teile des Schwerpunktbereichsstudiums im Ausland absolviert wurden.
LL.B.-Absolventinnen und -Absolventen, die bereits nach drei Jahren direkt in das Berufsleben einsteigen, sind für vielfältige Tätigkeiten qualifiziert, die kein Staatsexamen erfordern – etwa in der öffentlichen Verwaltung, in Unternehmen, bei Banken und Versicherungen, in internationalen Organisationen oder bei Nichtregierungsorganisationen sowie zunehmend auch in Tech-Unternehmen und Start-ups, insbesondere in Bereichen wie Compliance, Datenschutz, Vertragsmanagement oder Regulatory Affairs. Der Berufseinstieg erfolgt in diesem Fall in der Regel bereits Anfang zwanzig in qualifizierte Positionen mit Entwicklungsperspektiven. Zugleich besteht jederzeit die Möglichkeit, ein Masterstudium aufzunehmen oder nach einer ersten Berufserfahrung weitere Qualifikationen zu erwerben

