Schwerpunktbereich und -prüfung
Die gut ausgestattete Fachbereichsbibliothek ist der ideale Ort zur Vorbereitung auf die Schwerpunktbereichsprüfung.
Bildquelle: Julia Oesterreich
Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer und der Vermittlung interdisziplinärer und internationaler Bezüge des Rechts. Im Rahmen des Schwerpunktbereichsstudiums sind eine Studienabschlussarbeit und eine Klausur zu absolvieren. Die im Schwerpunktbereichsstudium erzielte Note geht zu 30 Prozent in die Gesamtnote der ersten juristischen Prüfung ein.
Am FB Rechtswissenschaft der FU Berlin besteht zudem die sonst eher seltene Möglichkeit, das Schwerpunktbereichsstudium komplett im Ausland zu absolvieren. Es bestehen umfassende Anerkennungsmöglichkeiten für über 45 Partneruniversitäten. Bitte nehmen Sie dazu rechtzeitig zwei Semester vor dem geplanten Start im Ausland Kontakt mit dem Internationalen Büro des Fachbereichs auf.
Aktuelle Informationen zum Schwerpunktbereichsstudium im akademischen Jahr 2022/23
Den detaillierten Ablauf und Regelungen zum Schwerpunktbereichsstudium und zur Ablegung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung finden Sie im WAS WANN WO Schwerpunktbereich 2022/23
Anmeldung zur Abschlussklausur
ANMELDUNG ZUR ABSCHLUSSKLAUSUR (freigeschaltet ab 22. Mai bis 4. Juni)** Die Zuordnung zu der Prüfung in Ihrem Campus Management Konto erfolgt nach Anmeldeschluss.
Rahmendaten Schwerpunktbereichsstudium
Bewerbung Prüferbereitschaft | Online-Antrag bis zum Sonnabend, 22.10.2022, 23.59 |
Buchung Module im Schwerpunktbereich (5. Fachsemester) | 4. Oktober bis 4. November 2022 |
Anmeldung Studienabschlussarbeit | 28. November bis zum 11. Dezember 2022 |
Ausgabe Thema Studienabschlussarbeit: | 24. Februar 2023 - Bearbeitungsdauer 8 Wochen (Abgabe: 24.April 2023) |
Anmeldung Abschlussklausur | 3. und 4. Maiwoche 2023 |
Mündliche Verteidigung Studienabschlussarbeit | Ende Juni bis Mitte Juli 2023 |
Termin Abschlussklausur | 27. Juli 2023 |
Allgemeine Informationen zu Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung
Voraussetzungen
Ablauf des Schwerpunktbereichstudium und der Schwerpunktbereichsprüfung
Modulbeschreibungen Schwerpunkte und Unterschwerpunkte
Voraussetzungen
Um an den Modulen des Schwerpunktbereichs teilnehmen zu können, müssen Sie die Zwischenprüfung erfolgreich abgeschlossen haben. Zudem benötigen Sie zur Ablegung der universitären Schwerpunktbereichsprüfung - spätestens bei der Anmeldung zur Abschlussklausur - einen Nachweis über den Erwerb von rechtswissenschaftlicher Fremdsprachenfachkompetenz. Zusätzlich zu den Modulanmeldungen müssen Sie sich zu der Studienabschlussarbeit und der Abschlussklausur schriftlich im Prüfungsbüro anmelden.
Ablauf des Schwerpunktbereichstudium und der Schwerpunktbereichsprüfung
Aus einem der sieben Schwerpunktbereiche wählt die oder der Studierende im fünften Fachsemester zwei Unterschwerpunkte aus. In einem Unterschwerpunkt schreibt er oder sie die Studienabschlussarbeit, im anderem Unterschwerpunkt die Abschlussklausur, die Festlegung erfolgt durch die Wahl der Modulart im jeweilen Unterschwerpunkt Anfang des fünften Fachsemester wie folgt:
- Wird in einem Unterschwerpunkt im 5. Fachsemester das Modul mit Vorlesung gewählt, ist in diesem Unterschwerpunkt zwischen dem 5. und dem 6. Fachsemester die Studienabschlussarbeit anzufertigen, welche im 6. Fachsemester im Modul mit Kolloquium mündlich verteidigt wird. Die Verteidigung macht dabei 30 Prozent und der schriftliche Teil 70 Prozent der Note der Studienabschlussarbeit aus.
- Wird in einem Unterschwerpunkt im 5. Fachsemester das Modul mit Vorlesung und Methodenkurs gewählt, folgt im 6. Fachsemester das Modul mit Übung in diesem Unterschwerpunkt. Anschließend wird dort die Abschlussklausur abgelegt.
Sie legen also schon durch die Wahl der Modulart in Campus Management zu Beginn des Wintersemesters fest, ob Sie in diesem gewählten Unterschwerpunkt Ihre Studienabschlussarbeit oder im Sommersemester die fünfstündige Abschlussklausur schreiben wollen!
Beispiel: Wählen Sie im Unterschwerpunkt „Allgemeines Steuerrecht“ das Modul „Vorlesung mit Methodenkurs“ (s. Grafik), werden Sie im Sommersemester in diesem Unterschwerpunkt die 2-std. Übung besuchen und Ihre 5-std. Abschlussklausur schreiben müssen. Möchten Sie dagegen im USP „Allgemeines Steuerrecht“ Ihre Abschlussarbeit schreiben, müssen Sie zwingend das zugehörige Modul „Vorlesung“ buchen.
Die Gesamtnote der universitären Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich zu 40 Prozent aus der Note der Abschlussklausur und zu 60 Prozent aus der Note der Studienabschlussarbeit zusammen.Modulbeschreibungen der Schwerpunkte und Unterschwerpunkte
SB 1: Grundlagen des Rechts SB 2: Verbraucherprivatrecht, Privatversicherungsrecht und Internationales Privatrecht- Deutsches und europäisches Verbraucherprivatrecht
- Privatversicherungsrecht
- Internationales Privatrecht
- Wettbewerbs- und Regulierungsrecht
- Immaterialgüterrecht und gewerblicher Rechtsschutz
- Gesellschaftsrecht
- Konzern- und Umwandlungsrecht
- Allgemeines Steuerrecht
- Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht
- Kriminologie
- Grundlagen des Strafrechts und Wirtschafts- bzw. Umweltstrafrechts
- Jugendstrafrecht und Strafvollzugsrecht
- Sanktionenrecht und Strafvollzugsrecht
- Grundlagen des Strafrechts und Sanktionenrecht
- Öffentliches Wirtschaftsrecht
- Deutsches und Europäisches Umweltrecht
- Sozialversicherungsrecht, insbesondere Krankenversicherungsrecht