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Einführungsbereich und Zwischenprüfung

"Schwere" Lektüre ...

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Bildquelle: Sabine Molkenthin

Im zweisemestrigen Einführungsbereich stehen die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts, einschließlich der rechtswissenschaftlichen Grundlagenfächer (Rechtsgeschichte und Rechtstheorie), im Mittelpunkt. Die studienbegleitende Zwischenprüfung soll den Einführungsbereich nach dem zweiten Semester abschließen.Um die Zwischenprüfung zu bestehen, sind alle folgende Module des Einführungsbereichs erfolgreich abzuschließen:

1. Fachsemester

Modul: Einführung in das Bürgerliche Recht (5 LP),
Modul: Einführung in das Öffentliche Recht (5 LP),
Modul: Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person (5 LP),
Modul: Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte (10 LP),

2. Fachsemester

Modul: Allgemeines Schuldrecht (6 LP),
Modul: Grund- und Menschenrechte (6 LP),
Modul: Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (7 LP) und
Modul: Rechtstheorie - Grundlagen (6 LP).

Das Zwischenprüfungszeugnis wird nach Bekanntgabe aller Prüfungsergebnisse im Prüfungsbüro erstellt. Über die Abholung des Zeugnisses werden Sie über die Homepage informiert. Das Zeugnis erhalten Sie, wenn alle 8 Module des Einführungsbereichs bestanden sind. Nach Abholung des Zwischenprüfungszeugnisses wird auch erst die Zwischenprüfung als bestanden im Campus Management eingepflegt. Auf Antrag wird ergänzend eine englische Version des Zeugnisses ausgehändigt. Das ZP-Zeugnis wird nur einmalig ausgestellt!

Die Zwischenprüfung hat endgültig nicht bestanden, wer unter Ausschöpfung der zweifachen Wiederholungsmöglichkeit mindestens eine Modulprüfung der oben genannten Module endgültig nicht bestanden hat. Damit endet das Studium im Studiengang.

Alle wichtigen Informationen, Formen und Fristen zum Einführungsbereich und der Zwischenprüfung finden Sie hier im WAS-WANN-WO.