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FAQ Studium und Modulanmeldung

Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Studiengang Rechtswissenschaft und zur Benutzung vom Campus Management:

Anmeldung zu Modulen und zu Lehrveranstaltungen mit Modulprüfung bedeutet gleichzeitige Anmeldung zu dieser Prüfung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 RSPO). Wer die Zwischenprüfung noch nicht bestanden hat, meldet sich für die Prüfungen zusätzlich schriftlich im Prüfungsbüro an (siehe Was-Wann-Wo). Der Prüfungsausschuss hat am 24.06.2015 dazu folgendes beschlossen:

„Sämtliche Prüfungstermine von Modulabschlussprüfungen sind bindend. Studierende können sich bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin ohne Rechtsgrund von der Prüfung abmelden… Unentschuldigtes Nichterscheinen wird mit 0 Punkten (NER) bewertet.“ Abmeldung von der Modulprüfung innerhalb der o.g. Frist erfolgt auf schriftlichen Antrag im Prüfungsbüro.

Weitere Informationen zu einzelnen Modulen bzw. Lehrveranstaltungen lesen Sie bitte im Vorlesungsverzeichnis.

In der Regel startet die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen über Campus Management zwei Wochen vor dem Vorlesungsbeginn. In diesem Zeitraum können Studierende die Veranstaltungen ohne Platzbeschränkung direkt buchen sowie eine so genannte Präferenz, die bei der Zuteilung der Plätze berücksichtigt werden soll, zu gewünschten platzbeschränkten Lehrveranstaltungen im Campus Management angeben. Die Zuteilung von Plätzen in Lehrveranstaltungen mit Platzzahlbeschränkung erfolgt am letzten Werktag vor dem Beginn der Vorlesungszeit.

Nach der Zuteilung findet die Anmeldung zu Restplätzen platzzahlbeschränkter Lehrveranstaltungen sowie zu Lehrveranstaltungen ohne Platzzahlbeschränkung innerhalb von den drei nächtsfolgenden Vorlesungswochen weiterhin statt. In diesem Zeitraum gilt für die Belegung von ggf. freigegebenen Restplätzen in den platzbeschränkten Lehrveranstaltungen das Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ohne Platzbeschränkung ist uneingeschränkt möglich.

Die aktuellen Termine und Hinweise zur Anmeldung im Campus Management werden auf der jeweiligen Info-Seite bekannt gegeben.

Ob ein Kurs platzzahlbeschränkt ist, können Sie der Einzeldarstellung des Kurses im Vorlesungsverzeichnis entnehmen:

Sie sind unsicher, wie eine Anmeldung über Campus Management funktioniert? Sehen Sie sich hier ein Einführungsvideo an oder hier eine Anleitung im pdf-Format. Zusätzlich bietet der Infoservice zu Beginn des Semesters Einführungen in Campus Management an.

Stoßen Sie bei der Kursbuchung auf Probleme, wenden Sie sich an die Campus Management Hotline unter 030-838-77770 oder per Email unter cm-hotline@fu-berlin.de (Angabe der Matrikelnummer und Ihres Nachnamens nicht vergessen!).

Studierende, die für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres die Fürsorgepflicht wahrnehmen oder aus familiären oder gesundheitlichen Gründen besondere Anforderungen an ihren Stundenplan haben, können eine bevorzugte Anmeldung zu platzbeschränkten Modulen und Lehrveranstaltungen abseits des üblichen Verteilungsverfahrens in Anspruch nehmen. Die betroffenen Studierenden sollen deshalb ihre Wünsche vor der Zuteilung der Plätze im Studien- bzw. Prüfungsbüro bekanntgeben. Bitte wenden Sie sich hierzu unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Matrikelnummer, und des gewünschten Kurses (Titel und Lehrveranstaltungsnummer) schriftlich, via Email oder persönlich an Herrn Baranov. Bitte vergessen Sie dabei nicht die entsprechenden Nachweise wie Geburtsurkunde des Kindes, Schwerbehindertenausweis, ärztliches Attest oder schriftliche Befürwortung von der Beratungsstelle für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen vorzulegen. Bei chronischen Erkrankungen und Behinderungen reicht eine einmalige Beantragung. Der Nachteilsausgleich wird dann vom Studien- und Prüfungsbüro in den Folgesemestern gewährleistet.

Welche Kurse betrifft das?

Um herauszufinden, welcher Kurs platzbeschränkt ist, folgen Sie bitte diesem Link.

 Wer den Anmeldezeitraum verpasst hat, kann sich erst wieder im Folgesemester bzw. –jahr anmelden.

Es gibt einen Unterschied zwischen Modulabmeldung und Prüfungsabmeldung. Während des jeweiligen Anmeldezeitraums können Sie sich selbstständig von einem angemeldeten Modul wiederabmelden. Nach Ende des Anmeldezeitraums ist nur eine Abmeldung (ohne Attest, bis 14 Tage vor Prüfung) bzw. ein Rücktritt (mit Attest) von der Prüfung möglich. Abmeldung/Rücktritt von der Prüfung sind persönlich im Prüfungsbüro zu erklären. Falls Sie mit Attest zurücktreten, genügt eine Zusendung des Attests mit dem entsprechenden Formblatt. Bitte beachten Sie, dass auch im jeweiligen Folgesemester Pflichtpüfungen abzuleisten sind, sodass es ggf. sinnvoll sein kann, ein Modul um ein akad. Jahr zu verschieben und die jeweilige LV erneut zu besuchen (CM-Anmeldung), da die Prüfung im Folgejahr i.d.R. von einer anderen Lehrkraft gestellt wird, die die LV liest.

Handelt es sich um eine teilnahmepflichtige Lehrveranstaltung, so wird der/die Dozent/in in diesem Fall keine regelmäßige Teilnahme bestätigen können, d.h. das entsprechende Modul bleibt so lange als „nicht abgeschlossen“ in Ihrem Noten-und-Punkte-Konto, bis Sie die entsprechende Veranstaltung im Folgesemester bzw. im nächsten akad. Jahr mit regelmäßiger Teilnahme abschließen.

Stoßen Sie bei der Kursbuchung auf Probleme, wenden Sie sich an die Campus Management Hotline unter 030-838-77770 oder per Email unter cm-hotline@fu-berlin.de (Angabe der Matrikelnummer und Ihres Nachnamens nicht vergessen!).

Auf dieser Seite finden Sie ein Einführungsvideo für Campus Management.

Bitte beachten Sie, dass es für Seminare eigene Anmeldeverfahren gibt, sodass eine Anmeldung über Campus Management hier nicht möglich ist. Genaueres entnehmen Sie bitte der Einzeldarstellung des Seminars im Vorlesungsverzeichnis und erfragen direkt bei der genannten Kontaktperson, ob eine Anmeldung noch möglich ist.

Nein, Sie können pro Semester nur eines buchen. Sollten Sie sich für zwei Seminare angemeldet haben, um sicherzustellen, den Zuschlag für eines der beiden zu erhalten, melden Sie sich rechtzeitig beim jeweils anderen Seminar ab, indem Sie den/die Seminarleiter/in informieren.

Studierende, die im Wintersemester ihren Schwerpunktbereich beginnen wollen, beachten bitte, dass Sie durch die Wahl der Modulart in Campus Management schon zu Beginn des Wintersemesters festlegen, ob Sie in diesem gewählten Unterschwerpunkt Ihre Studienabschlussarbeit oder im Sommersemester die fünfstündige Abschlussklausur schreiben wollen!

Wird in einem Unterschwerpunkt das Modul „Vorlesung“ gewählt, ist in diesem Unterschwerpunkt zwischen Winter- und Sommersemester die Studienabschlussarbeit anzufertigen, welche im Sommersemester im Modul „Kolloquium“ mündlich verteidigt wird. Dagegen folgt dem Modul „Vorlesung mit Methodenkurs“ im Sommersemester in diesem Unterschwerpunkt die 2-std. Übung und die 5-std. Abschlussklausur:

Nicht erbrachte Prüfungsleistungen (durch Nichtabgabe einer Hausarbeit oder Nichterscheinen zum Prüfungstermin) gelten als Versäumnis gem. § 19 RSPO und werden als nicht bestandene Prüfungsleistungen mit 0 Punkten (ungenügend, 6) im Datensystem vermerkt.

Die Studierenden werden im Krankheitsfall gebeten, unverzüglich (i.d.R. innerhalb von drei Werktagen) eine/n Ärztin/Arzt ihres Vertrauens aufzusuchen und sich ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit ausstellen zu lassen.

Abschlussklausuren (Einführungs- und Aufbaubereich bzw. univ. Schwerpunktbereichsprüfung)

Das Attest mit dem ausgefüllten Formblatt, in welchem die von der Abwesenheit betroffenen Prüfung(en) aufgeführt ist/sind, ist ebenso unverzüglich (möglichst innerhalb von drei Werktagen bzw. spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Klausurtermin) im Studien- und Prüfungsbüro einzureichen. Für den Postversand gilt das Datum des Poststempels.
Das Formblatt für alle Prüfungsleistungen kann wie folgt  heruntergeladen werden:
Einführungs- und Aufbaubereich (SPO 2015) -hier-
Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (SPO 2015) - hier -

Hausarbeiten des Einführungs- und Aufbaubereiches bzw. Studienabschlussarbeit (SB)

Bei einem Antrag auf Schreibzeitverlängerung für eine Hausarbeit des Einführungs- und/oder Aufbaubereiches und/ oder Studienabschlussarbeit (Schwerpunktbereichsprüfung) erhält der/die Studierende eine e-Mail vom Prüfungsbüro, aus der der neue Abgabetermin hervorgeht.
Der Antrag muss innerhalb der Bearbeitungsfrist im Prüfungsbüro eingegangen sein.

Mündliche Verteidigung der Studienabschlussarbeit (SPO 2015)
Prüfungsunfähigkeit im Krankheitsfall muss (spätestens am Prüfungstag) vor der Prüfung angezeigt werden. Das Formblatt/Attest muss unverzüglich (Frist und Formblatt siehe oben) nachgereicht werden. Ein neuer Termin wird unverzüglich vom Prüfungsbüro vereinbart.


Mündliche Prüfung im Rahmen der univ. Schwerpunktbereichsprüfung (PO 2007)

Prüfungsunfähigkeit im Krankheitsfall muss (spätestens am Prüfungstag) vor der Prüfung angezeigt werden. Das Formblatt/Attest muss unverzüglich (Frist und Formblatt siehe oben) nachgereicht werden. Auf schriftlichen Antrag des/der Studierenden an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft (über das Prüfungsbüro) kann vom Prüfungsbüro ein neuer Termin anberaumt werden.

Die Anerkennung der Krankmeldung wird im Datensystem entsprechend vermerkt.

Wer sich von einer Prüfungsleistung abgemeldet hat (fristgerechter Rücktritt oder mit Attest) muss sich für einen Wiederholungsversuch per Email an das Prüfungsbüro erneut zur der jeweiligen Prüfung anmelden. Diese erneute Anmeldung ist dabei innerhalb des regulären Anmeldezeitraums zu den Modulen jeweils Anfang des Semesters möglich. Es wird empfohlen sich gleich im Folgesemester erneut anzumelden.

Bitte überprüfen Sie ob in Ihrem Noten- und Punktekonto der Rücktritt vermerkt ist. Unter dem Reiter „Stundenplan“ und dem Unterreiter „Meine Prüfungstermine“ können Sie zudem Ihren aktuellen Anmeldestatus zu Prüfungen jederzeit einsehen.

Zwar können Sie bei vorliegender Anmeldung zur teilnahmepflichtigen LV an der Klausur teilnehmen, jedoch wird das Modul auch bei bestandener Prüfung als „nicht abgeschlossen“ gekennzeichnet, wenn sie an einer teilnahmepflichtigen LV in diesem Modul nicht regelmäßig teilgenommen haben. Erst wenn Sie diese regelmäßige Teilnahme nachholen, also durch regelmäßigen Besuch der entsprechenden LV im Folgesemester bzw. im nächsten akad. Jahr, haben Sie das Modul bestanden.

Gemäß § 22 RSPO Absatz 3 haben Sie nach Bekanntgabe der Note einer Prüfung im Campus Management (lt. Auskunft des Rechtsamts der Freien Universität Berlin) das Recht, innerhalb von drei Monaten ein Gegenvorstellungsverfahren einzuleiten. Die Gegenvorstellung muss innerhalb der genannten Frist schriftlich mit Begründung an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft über das Prüfungsbüro gerichtet werden. Zuvor besteht die Möglichkeit der Akteneinsicht im Prüfungsbüro, jeweils am Mittwoch in der Zeit von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr nach vorheriger Eintragung in die hierfür im Gang vor dem Prüfungsbüro ausliegenden Listen.

Bitte tragen Sie dafür leserlich Ihre Daten in die gelben Zettel ein! Diese liegen zur Akteneinsicht aus. Sie können auch gerne Ihre nichtbestandene Arbeit abfotografieren.

Bitte lesen Sie unbedingt vor Einreichung Ihrer Gegenvorstellung - hier - die Hinweise zur Handhabung von Gegenvorstellungen vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses.

Im Falle der mündlichen Verteidigung der Studienabschlussarbeit beginnt die Frist mit der Verkündung der Note durch den/die Prüfer/-in

Die Prüfer/innen entscheiden innerhalb eines Monats über die Gegenvorstellung. Das Ergebnis sowie die Stellungnahme wird dem Studierenden vom Prüfungsbüro per E-Mail an Ihre ZEDAT Emailadresse mitgeteilt.

Für das Verfassen nicht nur der Seminararbeit sondern auch insbesondere der Abschlussarbeit bedarf es solider Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens. Eine Einführung zum wissenschaftlichen Arbeiten in der Rechtswissenschaft finden Sie in Eva Lahnsteiner: „Seminar- und Abschlussarbeiten effektiv und erfolgreich schreiben“, in: Juristische Ausbildung 2011, S. 580 ff. Dieser Text ist in im FU Netz auf der Seite der FU Bibliothek (Primos) auch als PDF verfügbar.

Ein Vorzug des staatlichen Teils der ersten juristischen Prüfung ist prinzipiell möglich. Bitte beachten Sie jedoch folgende Regelung:

Wer den Freiversuch in der Pflichtfachprüfung gem. § 13 JAO ablegt und eine Notenverbesserung gem. § 14 JAO anstrebt, muss bei der Anmeldung zur mdl. Prüfung das SB-Zeugnis vorlegen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn man in der Vorbereitungszeit zur Notenverbesserung gleichzeitig die SB-Prüfung ablegt.

Bei Studierenden höherer Semester, die ihren Normalversuch schreiben, ist das SB-Zeugnis nicht notwendig, es kann für das Gesamtzeugnis nachgereicht werden.

Im Wintersemester 2017/18 werden zusätzliche fakultative Methodenkurse begleitend zu den Einführungsvorlesungen im Bürgerlichen und Öffentlichen Recht sowie Strafrecht für die Erstsemester-Studierenden angeboten, in denen insbesondere die Methoden und Techniken der Fallbearbeitung geübt werden. Die Teilnahme an den Kursen dient der Vorbereitung auf die 90-minütigen Abschlussklausuren in diesen Studienbereichen und wird daher empfohlen.

Die Anmeldung zu den Methodenkursen erfolgt online auf der Internetseite:

https://userpage.fu-berlin.de/juraspace/anmeldung/start.php

Anmeldezeitraum:

Montag, 16.10.2017, 14:00 Uhr bis Donnerstag, 19.10.2017, 14:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass bei den fakultativen Methodenkursen die Platzverteilung nach dem "first come, first served"-Prinzip funktioniert, und die Anmeldung nicht aus dem öffentlichen Netz möglich ist! Zur Anmeldung nutzen Sie bitte entweder

Ja, diese Vorgehensweise macht Sinn, wenn Sie ein weiteres rechtswissenschaftliches Studium in der Zukunft nicht ausschließen, z.B. einen LLM. Dann sammeln Sie die für das Unirep hinterlegten 60 LP in Ihrer Leistungsübersicht und kommen so unterm Strich am Ende Ihres Studiums auf 240LP bezogen auf die universitären Prüfungen. Damit erfüllen Sie i.d.R. die Zugangsvoraussetzungen bezüglich der nötigen ECTS-Punktzahl.