Ich habe vor, einer teilnahmepflichtigen Lehrveranstaltung größtenteils fernzubleiben, will aber die dort angebotene Klausur mitschreiben. Darf ich das?
Zwar können Sie bei vorliegender Anmeldung zur teilnahmepflichtigen LV an der Klausur teilnehmen, jedoch wird das Modul auch bei bestandener Prüfung als „nicht abgeschlossen“ gekennzeichnet, wenn sie an einer teilnahmepflichtigen LV in diesem Modul nicht regelmäßig teilgenommen haben. Erst wenn Sie diese regelmäßige Teilnahme nachholen, also durch regelmäßigen Besuch der entsprechenden LV im Folgesemester bzw. im nächsten akad. Jahr, haben Sie das Modul bestanden.