Was Wann Wo Einführungs- und Aufbaubereich
Die Informationen des Einführungsbereichs (1.-2. Fachsemester) gelten bis auf eine Ausnahme hinsichtlich des Moduls „Thematische Vertiefung" (5. Fachsemester) auch für den Aufbaubereich (3. – 5. Fachsemester) |
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Einführungsbereich (Zwischenprüfung) | |
Zulassung zur studienbegleitenden Zwischenprüfung (=Einführungsbereich) |
In aller Kürze: Zugelassen: Immatrikulation an der Freien Universität Ber- lin mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung Nicht zugelassen: Zwischenprüfung/1. Jur. Staatsprüfung/1. Jur. Prüfung oder Gleichwertiges endgültig nicht bestanden |
Studienfach- oder Studienortwechsel zur FU Berlin |
Bitte melden Sie sich im Prüfungsbüro! Bereits erbrachte Prüfungsleistungen müssen (anerkannt und) erfasst werden. |
Zwischenprüfungsleistungen (Einführungsbereich) |
Gemäß §7 Abs.2 und § 12 Abs.3 SPO 2015:
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Anmeldung zu den Zwischenprüfungsklausuren (Einführungsbereich) sowie zu den Klausuren des Aufbaubereichs (3.-5. Fachsemester) |
Zunächst muss über Campus Management zu Semesterbeginn eine elektronische Anmeldung zu Modulen im Einführungsbereich und/oder des Aufbaubereichs erfolgen. Um Campus Management zu benutzen, benötigt man einen aktivierten FU/ZEDAT-Email-Account. Wintersemester 2022/2023 Am Dienstag, dem 04.10.2022 um 00:00 Uhr startet der Anmeldezeitraum für das Wintersemester 2022/2023. Die Anmeldefrist endet am Freitag, dem 04.11.2022 um 24:00 Uhr. Im gesamten Anmeldezeitraum ist die An- und Abmeldung zu Modulen und zu Lehrveranstaltungen ohne Platzzahlbeschränkung möglich sowie bis 14.10.2022 die Angabe von Präferenzwünschen für platzbeschränkte Lehrveranstaltungen. Sommersemester 2023: Der Anmeldezeitraum zu Modulen startet in der Regel zwei Wochen vor Vorlesungsbeginn. Die genauen Zeitpunkte für das Sommersemester 2023 entnehmen Sie bitte den Ankündigungen auf der Homepage der FU Berlin oder unter Campus Management FU Berlin. Eine Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 RSPO) im Einführungsbereich und Aufbaubereich bedeutet gleichzeitig eine Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen. |
Anmeldung zu den Zwischenprüfungsklausuren (Einführungsbereich) und den Klausuren im Aufbaubereich im Wiederholungsfall |
Die automatische Anmeldung zu einer Prüfungsleistung anhand der Anmeldungen zu einem Modul und den dort hinterlegten Lehrveranstaltungen ist gleichzeitig die Anmeldung zur Wiederholung einer nicht bestandenen Klausur im Folgesemester. Studierende, die mit Rechtsgrund von einer Modulabschlussprüfung zurückgetreten sind (Attest) oder sich fristgerecht abgemeldet haben, müssen sich erneut über das Prüfungsbüro anmelden. (Das Anmeldeformular erhalten sie zeitnah auf der Homepage oder vor dem Prüfungsbüro) Anmeldezeitraum: 01.10.22 - 04.11.22 oder im April 23 Die ausführlichen Informationen finden Sie immer zeitnah unter „News" auf unserer Homepage. Prüfungsleistungen können jeweils zweimal wiederholt werden! |
Ausschlussfristen bei der Anmeldung | Alle Anmeldefristen sind Ausschlussfristen. Studierende, die erstmalig die Anmeldung versäumt haben, können sich nur im entsprechenden Semester zu den Klausuren/Hausarbeit anmelden, in denen auch die Vorlesung/Übung angeboten wird. |
Ausnahme von der Ausschlussfrist bei der Anmeldung für Erstsemester | Studierenden, die sich wegen späterer Zulassung zum Studiengang durch das Zulassungsbüro der Freien Universität Berlin nicht rechtzeitig anmelden konnten, ist nach Ablauf der Anmeldefrist die Anmeldung im Prüfungsbüro in der Regel zu ermöglichen. |
Rücktritt bzw. Abmeldung von Klausur | Bis vierzehn Tage vor einer angemeldeten Prüfungsleistung kann zurückgetreten werden bzw. eine Abmeldung erfolgen. Bitte verwenden Sie nur das Abmeldeformular, das zeitnah im Prospekthalter vor dem Prüfungsbüro und auf der Homepage erhältlich ist.
Ein späterer Rücktritt ist nur in Ausnahmefällen (Krankheit etc.) möglich. Der Rücktrittsgrund ist darzulegen und zu beweisen. Dafür steht zeitnah ein Vordruck auf der Homepage. Wie Sie den eingereichten Rücktritt nachvollziehen können steht auf dem Abmeldeformular sowie auf den Vordruck für die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung. |
Klausurtermine | Die Prüfungstermine erhalten Sie zuerst auf der Homepage und etwas später sind sie auch im Campus Management hinterlegt.
Achtung: Das Studien- und Prüfungsbüro behält sich vor, eventuelle (Wiederholungs-) Klausurtermine wegen zu geringer Anmeldezahlen zu verlegen. Dies wird umgehend im Zwischenprüfungsaushangkasten in der Wandelhalle und im Internet bekannt gegeben. |
Klausurort und Einlasskontrolle | Die Klausuren werden i.d.R. in der Mensa II (Silberlaube), Otto-von-Simson-Straße 26, geschrieben.
Einlass ab 15.15 Uhr, Ort: Eingang über „ Ausgang /Geschirrrückgabe". WICHTIG: Bitte überprüfen Sie zu Beginn der Prüfungsphase nochmals in Campus Management Ihre angemeldeten Prüfungsleistungen in der Tabelle „Meine Prüfungstermine im…." unter dem Reiter „Stundenplan". Eine Klärung kurz vor Klausurbeginn in der Mensa ist immer sehr unangenehm. Beachten Sie auch immer die Informationen auf der Homepage unter „News" Am Klausurtermin bitte zur Einlasskontrolle die Campus Card und einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen. |
Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß | Die Folgen von Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß regelt § 19 RSPO. Achtung: Das gilt auch für die Wiederholungsklausur! |
Anmeldung zur Hausarbeit im Modul „Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsde-likte"(Einführungsbereich) sowie zu den Hausarbeiten in den Modulen „Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht" und „Sachenrecht"(Aufbaubereich) |
Zunächst muss über Campus Management (reguläres Semester) eine elektronische Anmeldung zum Modul Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte zu Semesterbeginn erfolgen. Um Campus Management zu benutzen, benötigt man einen aktivierten FU/ZEDAT-Email-Account. Eine Anmeldung zu diesem Modul und den Lehrveranstaltungen bedeutet gleichzeitig eine Anmeldung zur Prüfungshausarbeit. Diese Anmeldung zur Hausarbeit ist zugleich Anmeldung zur Wiederholung im Folgesemester. Die Hausarbeit kann zweimal wiederholt werden. Den Termin für die Ausgabe des Sachverhalts erhalten Sie immer zusammen mit den Klausuren/Prüfungsterminen. Den Sachverhalt sowie weitere Informationen für die Hausarbeit erhalten Sie ab Ausgabetag auf der Homepage des Arbeitsbereichs oder/und auf der Homepage unter „News". Die Freischaltung ist am Ausgabetag im Laufe des Vormittags. |
Rücktritt bzw. Abmeldung Hausarbeit | Bis 14 Tage vor Ausgabe des Sachverhalts kann von einer angemeldeten Hausarbeit zurückgetreten werden bzw. eine Abmeldung erfolgen. Ein späterer Rücktritt ist nur in Ausnahmefällen (Krankheit etc.) möglich. Der Rücktrittsgrund ist darzulegen und zu beweisen. Das Formular erhalten Sie zeitnah auf der Homepage. Die erneute Anmeldung muss dann über das Prüfungsbüro erfolgen, s.o. erneute Anmeldung zu den Klausuren. |
Äußere Form Hausarbeit | Die Vorgaben (Seitenzahl, Schriftgröße etc.) werden am Ende des Sachverhalts aufgeführt oder stehen auf der Homepage des Hochschullehrers. Bitte beachten Sie immer die Bearbeitungshinweise der einzelnen Hausarbeit. |
Bearbeitungszeit Hausarbeit und Abgabetermin | Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen ab Ausgabetag. Der letzte Abgabetermin ist auf dem Sachverhalt verzeichnet sowie im Internet/Campus Management zu finden. Die Abgabe der Hausarbeit kann im jeweiligen Arbeitsbereich oder per Post erfolgen. Bitte die zeitnahen Informationen auf der Homepage/Sachverhalt beachten. Es gilt der Poststempel (kein Freistempler, nicht per Telefax oder E-Mail UND NICHT in den Hausbriefkasten!). |
Klausur- und Hausarbeitsergebnisse | Die Ergebnisse werden umgehend nach Erhalt der Klausuren (ca. 6-8 Wochen nach Klausurtermin) und Eingabe in das Datensystem elektronisch über Campusmanagement bekannt gegeben. Telefonische Auskünfte können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gegeben werden. Wir bitten von Nachfragen abzusehen. Die Bekanntgabe der Notenfreigabe erfolgt über die Homepage. Dort werden Sie auch über die Abholung der bestandenen Prüfungsleistung informiert. |
Klausur- und/oder Hausarbeit bestanden | Glückwunsch! Eine Prüfungsleistung ist bestanden, wenn die Leistung mit mindestens „ausreichend" (4 Punkte) bewertet wurde. Bestandene Klausuren und Hausarbeiten müssen bitte umgehend im Sekretariat der Hochschullehrerin/des Hochschullehrers abgeholt werden, der die Klausur/Hausarbeit gestellt hat.
Die Abholung wird dringend empfohlen um die Eingabe der Punktzahl in Campus Management zu überprüfen. Eine „Notenverbesserung" ist nicht möglich. |
Klausur/Hausarbeit nicht bestanden |
Nicht bestandene Klausuren und Hausarbeiten können immer im Prüfungsbüro eingesehen werden. Informationen dazu erhalten Sie zeitnah auf der Homepage. Nicht bestandene Klausuren können gem. § 21 RSPO innerhalb eines Jahres ab Notenbekanntgabe eingesehen werden. Pandemiebedingt kann die Akteneinsicht nur elektronisch erfolgen. Bitte Hinweise beachten. |
Gegenvorstellung |
Gemäß § 22 RSPO Absatz 3 haben Sie nach Bekanntgabe der Note einer Prüfung im Campus Management (lt. Auskunft des Rechtsamts der Freien Universität Berlin) das Recht, innerhalb von drei Monaten ein Gegenvorstellungsverfahren einzuleiten. Die Gegenvorstellung muss innerhalb der genannten Frist schriftlich mit Begründung an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft über das Prüfungsbüro gerichtet werden. Über die Möglichkeit der persönlichen Akteneinsicht im Prüfungsbüro werden Sie zeitnah über die Homepage informiert. Die Prüfer/innen entscheiden innerhalb eines Monats über die Gegenvorstellung. Das Ergebnis sowie die Stellungnahme wird dem Studierenden vom Prüfungsbüro per E- Mail an Ihre ZEDAT Emailadresse mitgeteilt. Die Einreichung einer Gegenvorstellung sollte gut überlegt sein, da es in den wenigsten Fällen zu einer Punkt- oder Notenverbesserung führt. Es ist sinnvoller den Stoff nochmals zu lernen und an der nächsten Prüfung teilzunehmen. Damit besteht auch die Möglichkeit mehr als evtl. 4 Punkte zu erhalten. |
Wiederholung von nicht bestandenen Klausuren und Hausarbeiten |
Für Nichtbestandene Prüfungsleistungen werden Sie automatisch für das Folgesemester angemeldet. Nicht bestandene Klausuren sowie die Hausarbeit können zweimal wiederholt werden. Wird eine Klausur oder die Hausarbeit auch bei der zweiten Wiederholung als „nicht bestanden" bewertet, gilt die Zwischenprüfung als endgültig nicht bestanden. Achtung: Zur Wiederholungsklausur/-hausarbeit erfolgt keine gesonderte Anmeldung. (Abmeldung bzw. erneute Anmeldung, s. vordere Seiten) |
Zwischenprüfung bestanden | § 12 Abs. 3 SPO 2015: Die Zwischenprüfung ist bestanden sobald alle Module gemäß §7 Abs. 2 SPO bestanden sind. |
Zwischenprüfungszeugnis |
Das Zwischenprüfungszeugnis wird nach Bestehen der acht Module des Einführungsbereiches auf Antrag erstellt. Den Antrag erhalten Sie auf der Homepage unter „News" Nach Abholung/ Versendung des Zwischenprüfungszeugnisses wird auch erst die Zwischenprüfung als bestanden im Campus Management eingepflegt. Das Zeugnis wird nur EINMAL ausgestellt! Bitte NIE das Original aus der Hand geben! |
Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden | Bei endgültig nicht bestandener Zwischenprüfung erfolgt automatisch die Exmatrikulation. Siehe § 12 Abs. 4 SPO 2015 |
Bescheinigung bei Studienortwechsel | Sollten Sie innerhalb der ersten zwei Semester den Studienort wechseln, erhalten Sie auf Antrag eine Bescheinigung vom Prüfungsbüro des Fachbereichs über die bisher erbrachten Zwischenprüfungsleistungen. |
Aufbaubereich | |
Module des Aufbaubereich (3-5 Fachsemester) |
Gemäß § 7 Abs.3 SPO 2015
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Die obenstehenden Informationen des Einführungsbereichs gelten auch für den Aufbaubereich. | |
Ausnahme: | Für den Aufbaubereich erhalten Sie kein Zeugnis. Der Aufbaubereich wird auf der Leistungsübersicht gelistet.
Eine Leistungsübersicht erhalten Sie bei Bedarf im Prüfungsbüro. Diese können Sie gerne vorab per E-Mail (mit Angabe der Matrikelnummer) „beantragen". |
Thematische Vertiefung | Für dieses Modul können Sie sich nicht über Campus Management anmelden. Die Anmeldung erfolgt über die/den Hochschullehrer/-in / Prüfungsbüro. Informationen stehen zeitnah auf der Homepage |
HOMEPAGE | Bitte schauen Sie täglich auf unsere Homepage. Informationen/Ankündigungen werden dort täglich für Sie eingestellt. |
Hilfsmittel | Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 2018 beschlossen, sich den nachfolgenden Hinweisen des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts Berlin- Brandenburg anzuschließen:
"Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten. Auch Unterstreichungen und Hervorhebungen sind unzulässig. Unschädlich ist es allein, Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel anzubringen. Auf diesen dürfen jedoch nur die Kurzbezeichnung des Gesetzes, nicht hingegen einzelne Paragraphen oder weitere Zusätze vermerkt werden." Zusätzlich gilt gemäß Prüfungsausschuss: Wörterbücher für Austauschstudierende und Nicht-Mutter- sprachler dürfen ab dem 3. Fachsemester nicht mehr benutzt werden. |
Bei weiteren Rückfragen zur Zwischenprüfung melden Sie sich bitte im Prüfungsbüro: Frau Gredel (Tel.: 030 838-52522), Boltzmannstr. 3, Erdgeschoss, Raum 1122 |