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Was Wann Wo Einführungs- und Aufbaubereich

Module des Einführungsbereichs, (1. – 2. Fachsemester) (Zwischenprüfungsleistungen)

Gemäß § 7 Abs. 2 und § 12 Abs. 3 SPO 2015
  • eine Klausur im Modul Einführung in das Bürgerliche Recht
  • eine Klausur im Modul Einführung in das Öffentliche Recht
  • eine Klausur im Modul Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person
  •  eine Klausur im Modul Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschite
  • eine Klausur im Modul Allgemeines Schuldrecht
  • eine Klausur im Modul Grund- und Menschen- rechte
  • eine Hausarbeit im Modul Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte
  • eine Klausur im Modul Rechtstheorie - Grundlagen

Zulassung zur studienbegleitenden Zwischenprüfung
(= Einführungsbereich)

In aller Kürze:
Zugelassen: Immatrikulation an der Freien Universität Ber- lin im Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung
Nicht zugelassen: Zwischenprüfung / Erste Juristische Staatsprüfung / erste juristische Prüfung oder Gleichwertiges endgültig nicht bestanden

 Module des Aufbaubereichs (3. - 5. Fachsemester) Gemäß § 7 Abs. 3 SPO 2015:
  • Besonderer Teil des Schuldrechts
  • Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht
  • Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte
  • Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes
  • Sachenrecht
  • Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts
  • Materien des Besonderen Verwaltungsrechts
  • Zivilverfahrensrecht
  • Strafverfahrensrecht
  • Thematische Vertiefung

Studienfach- oder Studienortwechsel an die FU Berlin

Bitte melden Sie sich im Prüfungsbüro! Bereits erbrachte sowie nicht bestandene Prüfungsleistungen müssen (anerkannt und) erfasst werden.

Studienortwechsel von der FU Berlin

Sollten Sie den Studienort wechseln, erhalten Sie auf Antrag eine Bescheinigung vom Prüfungsbüro des Fachbereichs über die bisher erbrachten Leistungen.
Anmeldung zu den Zwischenprüfungsklausuren (Einführungs-bereich) sowie zu den Klausuren des Aufbaubereichs (3.-5. Fachsemester)

Zunächst muss über Campus Management zu Semesterbeginn eine elektronische Anmeldung zu Modulen im Einführungsbereich und/oder des Aufbaubereichs erfolgen. Um Campus Management zu benutzen, benötigt man einen aktivierten FU/ZEDAT-Email-Account.

Der Anmeldezeitraum für das Wintersemester 2023/24 startet am Montag, den 02.10.2023 um 9:00 Uhr. Die Anmeldefrist endet am Freitag, den 03.11.2023 um 24:00 Uhr. Im gesamten Anmeldezeitraum ist die An- und Abmeldung zu Modulen und zu Lehrveranstaltungen ohne Platzbeschränkung möglich. Für Lehrveranstaltungen mit Platzbeschränkung muss bis Freitag, den 13.10.2023 (12:00 Uhr mittags) die Angabe von Präferenzwünschen erfolgen. Ob Sie einen Platz in einer Veranstaltung mit Platzbeschränkung erhalten haben, erfahren Sie am Samstag, den 04.11.2023 in Campus Management unter der Registerkarte „Stundenplan“.

Sommersemester 2024: Der Anmeldezeitraum zu Modulen startet in der Regel zwei Wochen vor Vorlesungsbe- ginn. Die genauen Zeitpunkte für das Sommersemester 2024 entnehmen Sie bitte den Ankündigungen auf der Homepage der FU Berlin.

Eine Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 RSPO) im Einführungsbereich und Aufbaubereich bedeutet gleichzeitig eine Anmeldung zu den Modulabschlussprüfungen.

Ausschlussfristen für die Modulanmeldung Alle Anmeldefristen sind Ausschlussfristen. Studierende, die die Modulanmeldung im Regelstudiensemester versäumt haben, können sich später nur in den Semestern zu den Modulen und damit zu den Prüfungen anmelden, in denen das entsprechende Modul angeboten wird.
Ausnahme von der Ausschlussfrist bei der Anmeldung für Erstsemester mit verspäteter Zulassung zum Studiengang Studierenden, die sich wegen späterer Zulassung zum Studiengang durch das Zulassungsbüro der Freien Universität Berlin nicht rechtzeitig zu Modulen anmelden konnten, wird nach Ablauf der Anmeldefrist die Anmeldung zu den Modulen im Prüfungsbüro ermöglicht.
Ausnahme von der Modulanmeldung über Campus Management Für das Modul „Thematische Vertiefung“ (Seminar) können Sie sich nicht eigenständig über Campus Management anmelden, da die Seminarplätze und -themen durch die jeweilige Lehrkraft vergeben werden. Informationen zu den Seminaren des Folgesemesters und zum Anmeldeverfahren werden gegen Ende der Vorlesungszeit des voran- gehenden Semesters auf der Fachbereichswebseite veröffentlicht. Die Anmeldung zum Modul Thematische Vertiefung in Campus Management erfolgt nach Rücksprache mit den Seminarleitungen zu Beginn des
entsprechenden Semesters durch das Prüfungsbüro.
Prüfungstermine

Die vom Prüfungsbüro organisierten Prüfungen umfassen Klausuren und Hausarbeiten der Module des Einführungs- und Aufbaubereichs sowie die Klausur „Introduction to the U.S. Law and Legal System“ im Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz. Die Prüfungstermine aller weiteren Lehrveranstaltungen im Modul Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz werden von den Lehrkräften festgelegt und bekannt gegeben.

Eine Übersicht über die Termine der durch das Prüfungsbüro administrierten Prüfungen erhalten Sie zunächst auf der Homepage des Fachbereichs. Etwas später werden die Termine auch in Campus Management hinterlegt. Die Terminübersicht enthält neben den Klausurterminen auch die Termine für die Ausgabe der Sachverhalte und die Termine für die Abgabe aller Hausarbeiten.

Achtung: Das Studien- und Prüfungsbüro behält sich vor, eventuelle (Wiederholungs-)Klausurtermine aufgrund zu geringer Anmeldezahlen zu verlegen. Sollte dies der Fall sein, wird dies umgehend im Zwischenprüfungsaushangkasten in der Wandelhalle und im Internet bekannt gegeben.

Rücktritt bzw. Abmeldung von Klausur

Bis vierzehn Tage vor einem Prüfungstermin kann ohne Angabe von Gründen von einer Prüfung zurückgetreten werden bzw. eine Abmeldung erfolgen. Im Fall von Hausarbeiten gilt der Ausgabetermin des Sachverhalts als Prüfungstermin.
Bitte verwenden Sie das Abmeldeformular, welches zeitnah im Prospekthalter vor dem Prüfungsbüro und auf der Homepage erhältlich ist.
Ein späterer Rücktritt ist nur in begründeten Ausnahmefällen (Krankheit etc.) möglich. In diesem Fall ist der Rücktrittsgrund darzulegen und zu beweisen. Dafür steht während des Prüfungszeitraums ein Vordruck auf der Homepage zur Verfügung.

Wie Sie die Genehmigung des Rücktritts in Campus Management im Einzelnen nachvollziehen können, ist aus dem Abmeldeformular sowie aus dem Vordruck für die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ersichtlich.

Klausurort und Einlasskontrolle Die Klausuren werden i.d.R. in der Mensa II (Silberlaube), Otto-von-Simson-Straße 26, geschrieben.

Einlass ab 15.15 Uhr, Ort: Eingang über „ Ausgang /Geschirrrückgabe".

WICHTIG: Bitte überprüfen Sie zu Beginn der Prüfungsphase nochmals in Campus Management Ihre angemeldeten Prüfungsleistungen in der Tabelle „Meine Prüfungstermine im…." unter dem Reiter „Stundenplan". Eine Klärung kurz vor Klausurbeginn in der Mensa ist immer sehr unangenehm. Beachten Sie auch immer die Informationen auf der Homepage unter „News"

Am Klausurtermin bitte zur Einlasskontrolle die Campus Card und einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen.

Hilfsmittel Der Prüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 16. Mai 2018 beschlossen, sich den nachfolgenden Hinweisen des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts der Länder Berlin und Brandenburg anzuschließen:
"Die zugelassenen Hilfsmittel dürfen keine inhaltlichen Zusätze, Einlagen, Randbemerkungen, Verweise auf andere Paragraphen, Textänderungen oder ähnliches enthalten. Auch Unterstreichungen und Hervorhebungen sind unzulässig. Unschädlich ist es allein, Registerfähnchen, Heft- und Markierungsstreifen sowie Klebezettel anzubringen. Auf diesen dürfen jedoch nur die Kurzbezeichnung des Gesetzes, nicht hingegen einzelne Paragraphen oder weitere Zusätze vermerkt werden."
Zusätzlich gilt gemäß Prüfungsausschuss: Wörterbücher für Austauschstudierende undNicht-Muttersprachler dürfen ab dem 3. Fachsemester nicht mehr benutzt werden.
Hausarbeit: Ausgabe des Sachverhalts Den Sachverhalt sowie weitere Informationen für die Hausarbeit erhalten Sie ab dem Ausgabetag auf der Homepage des Lehrpersonals oder/und auf der Fachbereichs-Homepage unter „News“. Die Freischaltung des Sachverhalts findet am Ausgabetag im Laufe des Vormittags statt.
Formalien der Hausarbeit Die Vorgaben (Seitenzahl, Schriftgröße etc.) werden am Ende des Sachverhalts aufgeführt oder auf der Homepage des Lehrpersonals bekannt gegeben. Bitte beachten Sie immer die Bearbeitungshinweise zu jeder einzelnen Hausarbeit.
Bearbeitungszeit und Abgabetermin für die Hausarbeit Die Bearbeitungszeit beträgt acht Wochen ab dem Ausgabetag. Der letzte Abgabetermin ist auf dem Sachverhalt verzeichnet sowie im Internet und in Campus Management zu finden. Die Abgabe der Hausarbeit kann per E-Mail oder per Post erfolgen. Bitte die Informationen auf der Homepage bzw. auf dem Sachverhalt beachten. Es gilt der Poststempel (kein Freistempler, nicht per Telefax und NICHT in den Hausbriefkasten!).
Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß Erscheint eine Person zu einer angemeldeten Klausur nicht, wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
Wird eine Hausarbeit, für die eine Prüfungsanmeldung besteht, nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, wird die Prüfung mit 0 Punkten bewertet.
Weitere Folgen von Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß regelt § 19 RSPO. Achtung: Das gilt auch für Wiederholungsklausuren und -hausarbeiten.
 Prüfungsergebnisse Klausurergebnisse werden ca. 6 bis 8 Wochen nach dem Klausurtermin elektronisch über Campus Management bekannt gegeben. Die Noten der Hausarbeiten sind ca. 2 bis 3 Monate nach dem Abgabetermin in Campus Management verfügbar.
Telefonische Auskünfte können aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erteilt werden. Wir bitten, von Nachfragen abzusehen. Die Information über die Notenfreigabe in Campus Management erfolgt überdie Homepage des Fachbereichs. Dort werden Sie auch über die Modalitäten der Abholung von bestandenen Prüfungsarbeiten informiert.

Prüfungsleistung bestanden

Glückwunsch! Eine Prüfungsleistung ist bestanden, wenn die Leistung mit mindestens „ausreichend" (4 Punkte) bewertet wurde. Bestandene Klausuren und Hausarbeiten müssen bitte umgehend im Sekretariat der Hochschulleh- rerin/des Hochschullehrers abgeholt werden, der die Klausur/Hausarbeit gestellt hat. Die Abholung wird dringend empfohlen, um die Eingabe der Punktzahl in Campus Management zu überprüfen.
Eine Notenverbesserung ist nicht möglich.
Zwischenprüfungszeugnis Das Zwischenprüfungszeugnis wird nach Bestehen der acht Module des Einführungsbereichs auf Antrag erstellt. Den Antrag erhalten Sie auf der Homepage unter „News“ Nach Abholung bzw. Versendung des Zwischenprüfungszeugnisses wird die Zwischenprüfung als bestanden in Campus Management eingepflegt.
Das Zeugnis wird nur EINMAL ausgestellt! Bitte NIE das Original aus der Hand geben!
Prüfungsleistung nicht bestanden: Akteneinsicht Nicht bestandene Klausuren und Hausarbeiten können einmal wöchentlich nach Terminvereinbarung im Prüfungsbüro innerhalb eines Jahres ab Notenbekanntgabe eingesehen werden (§ 21 RSPO).
Gegenvorstellung Gemäß § 22 Abs. 3 RSPO und Auskunft des Rechtsamts der FU Berlin haben Sie innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe der Note einer Prüfung in Campus Management das Recht, ein Gegenvorstellungsverfahren einzuleiten. Die Gegenvorstellung muss innerhalb der genannten Frist schriftlich mit Begründung über das Prüfungsbüro an den Prüfungsausschuss des Fachbe- reichs Rechtswissenschaft gerichtet werden. Eine persönliche Akteneinsicht ist einmal pro Woche im Prüfungsbüro nach Terminvereinbarung möglich.
Die Prüfer/innen entscheiden innerhalb eines Monats über die Gegenvorstellung. Das Ergebnis sowie die Stellungnahme werden den Studierenden vom Prüfungsbüro an die ZEDAT Emailadresse übermittelt.
Die Einreichung einer Gegenvorstellung sollte gut überlegt sein, da diese in den wenigsten Fällen zu einer Notenverbesserung führt. Im Falle des Nichtbestehens ist es sinnvoller, den Stoff zu wiederholen und an der nächsten Prüfung teilzunehmen. Damit besteht auch die Möglichkeit, mehr als evtl. 4 Punkte zu erzielen.
Wiederholung nicht bestandener Prüfungen Bei nichtbestandenen Prüfungsleistungen werden Sie über Campus Management automatisch zum Prüfungstermin des Folgesemesters angemeldet!
Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden. Wird eine Prüfung auch bei der zweiten Wiederholung mit „nicht bestanden“ bewertet, haben Sie den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung endgültig nicht bestanden. Es erfolgt die Exmatrikulation.
Wiederanmeldung zu Prüfungen im Fall eines Rücktritts Im Gegensatz zum Nichtbestehen werden Sie im Fall eines Rücktritts von einer Prüfungsleistung (fristgerechte Abmeldung oder Rücktritt nach Fristablauf mit Rechtsgrund z.B. Krankheit) nicht automatisch für den nächsten Prüfungstermin im Folgesemester wieder angemeldet. In diesen Fällen müssen sich erneut über das Prüfungsbüro für die entsprechende Prüfung anmelden.
Das Anmeldeformular ist während des Anmeldezeitraums auf der Homepage oder in den Prospekthaltern vor dem Prüfungsbüro verfügbar. Der Anmeldezeitraum entspricht den Modulanmeldezeiträumen von Campus Management (im Wintersemester 2023/24: vom 02.10.23 bis 03.11.23). Die ausführlichen Informationen finden Sie immer zeitnah unter „News" auf unserer Homepage.
Bescheinigung von Prüfungsleistungen Vom Prüfungsbüro erhalten Sie bei Bedarf eine Leistungsübersicht. Diese können Sie per E-Mail (mit Angabe der Matrikelnummer) beantragen
Fachbereichshomepage Bitte schauen Sie täglich auf unsere Homepage. Informationen und Ankündigungen werden dort fortlaufend für Sie eingestell
 Bei weiteren Rückfragen zur Zwischenprüfung melden Sie sich bitte im Prüfungsbüro: Frau Gredel (E-Mail: pruefb@zedat.fu-berlin.de / Tel.: 030 838-52522), Boltzmannstr. 3, Erdgeschoss, Raum 1122