Kann ich im Schwerpunktbereich auch 14 Tage vor Prüfungstermin zurücktreten?
Für den Schwerpunktbereich gilt diese Regelung nicht, da es sich weder bei der Abschlussklausur noch der Studienabschlussarbeit um Modulprüfungen handelt, sondern um Abschlussprüfungen. Wer nach der Papieranmeldung also zurücktreten möchte, kann dies weiterhin nur mit Attest tun.