Welche Fristen und Abläufe gelten bei einer Gegenvorstellung?
Gemäß § 22 RSPO Absatz 3 haben Sie nach Bekanntgabe der Note einer Prüfung im Campus Management (lt. Auskunft des Rechtsamts der Freien Universität Berlin) das Recht, innerhalb von drei Monaten ein Gegenvorstellungsverfahren einzuleiten. Die Gegenvorstellung muss innerhalb der genannten Frist schriftlich mit Begründung an den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft über das Prüfungsbüro gerichtet werden. Zuvor besteht die Möglichkeit der Akteneinsicht im Prüfungsbüro, jeweils am Mittwoch in der Zeit von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr nach vorheriger Eintragung in die hierfür im Gang vor dem Prüfungsbüro ausliegenden Listen.
Bitte tragen Sie dafür leserlich Ihre Daten in die gelben Zettel ein! Diese liegen zur Akteneinsicht aus. Sie können auch gerne Ihre nichtbestandene Arbeit abfotografieren.
Im Falle der mündlichen Verteidigung der Studienabschlussarbeit beginnt die Frist mit der Verkündung der Note durch den/die Prüfer/-in
Die Prüfer/innen entscheiden innerhalb eines Monats über die Gegenvorstellung. Das Ergebnis sowie die Stellungnahme wird dem Studierenden vom Prüfungsbüro per E-Mail an Ihre ZEDAT Emailadresse mitgeteilt.