Reform: Ich habe meine prop. HA nicht bestanden. Kann ich die HA im 3. FS (Allg. Verwaltungsrecht) doppelwertig schreiben?
Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass sich die Studierenden, die nach dem Sommersemester 2015 eine propädeutische Hausarbeit angemeldet, mitgeschrieben, abgegeben, aber nicht bestanden haben, die Hausarbeit im Modul „Allgemeines Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht“ polyvalent für die Zwischenprüfung nach der PO 2007 und den Aufbaubereich nach der SPO 2015 anrechnen lassen können.