Anerkennung Praktika
Für die Anerkennung bereits abgeleisteter Praktikumszeiten ist das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg zuständig. Ob die Voraussetzungen für die Anerkennung von Praktikumszeiten gegeben sind, entnehmen Sie bitte dieses Merkblatt. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte das GJPA.
Das Prüfungsbüro des Fachbereichs Rechtswissenschaft überträgt Praktikumszeiten in das Noten- und Punktekonto von Studierenden, sofern die absolvierten Praktika eindeutig den auf dem Merkblatt des GJPA aufgeführten Regelungen entsprechen oder sobald Zweifelsfälle von den Studierenden mit dem GJPA geklärt worden sind.