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Hochschulwechsel

Studierende, die an einer deutschen Universität im Studiengang Rechtswissenschaft (Abschluss Erste juristische Prüfung) immatrikuliert sind und die Universität wechseln möchten, bewerben sich grundsätzlich auf das Folgesemester an der anderen Universität. Eine Einstufung erfolgt erst nach einer Zulassung zunächst unter Vorbehalt. Die entsprechenden Anerkennungsregelungen finden Sie am Ende dieser Seite.

Studierende mit abgeschlossenem juristischen Bachelor-Studiengang ("Law in Context", "Bachelor of Laws") wenden sich rechtzeitig vor Ende der Bewerbungsfristen (siehe unten) an das Prüfungsbüro zwecks Klärung der Fachsemester-Einstufung. Nach Einzelfallprüfung kann eine Einstufung in ein höheres Semester unter Anerkennung verschiedener Studien- und Prüfungsleistungen erfolgen, wenn diese in Art und Umfang gleichwertig sind.

Die Anerkennung von an der ehemaligen Universität erbrachten Leistungen erfolgt durch den Prüfungsausschuss des Fachbereichs Rechtswissenschaft. Nach der Immatrikulation an der Freien Universität müssen alle das Studium der Rechtswissenschaft betreffende Zeugnisse und Leistungsnachweise im Prüfungsbüro im Original zur Anerkennung vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass für eine Verleihung eines Bachelor of Laws (LL.B.) gemäß § 17a SPO 2015 die Schwerpunktbereichsprüfung nach der Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin für den modularisierten Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung (SPO 2015) abgelegt werden muss.

Voraussetzung für die Zulassung zu einem höheren Fachsemester ist, dass die Bewerberin oder der Bewerber die hierfür in einer Prüfungsordnung vorgeschriebene Prüfung bestanden oder die hierfür in Studienplänen oder Studienordnungen festgelegten Studienleistungen der vorhergehenden Semester erbracht hat. Eine Zulassung zum höheren Fachsemester für den Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung ist nur innerhalb der Regelstudienzeit (zehn Fachsemester) möglich.

Demnach sind für einen Wechsel in den Studiengang Rechtswissenschaft (Abschluss Erste juristische Prüfung) am Fachbereich Rechtswissenschaft nach der Studien- und Prüfungsordnung 2015 demnach folgende Bedingungen zu erfüllen:

Aufnahme des Studiums der Rechtswissenschaft an der Heimatuniversität und Prüfungsleistungen in folgenden Modulen:

Einführung in das Bürgerliche Recht (BGB AT)
Einführung in das Öffentliche Recht (Staatsorganisationsrecht)
Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person (Strafrecht AT)
Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte

Bestandene Zwischenprüfung und Prüfungsleistungen in folgenden Modulen:

Einführung in das Bürgerliche Recht (BGB AT)
Einführung in das Öffentliche Recht (Staatsorganisationsrecht)
Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person (Strafrecht AT)
Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte
Allgemeines Schuldrecht
Grund- und Menschenrechte
Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Strafrecht AT II)
Rechtstheorie

Bestandene Zwischenprüfung und Prüfungsleistungen in folgenden Modulen:

    Einführung in das Bürgerliche Recht (BGB AT)
    Einführung in das Öffentliche Recht (Staatsorganisationsrecht)
    Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person (Strafrecht AT)
    Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte
    Allgemeines Schuldrecht
    Grund- und Menschenrechte
    Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Strafrecht AT II)
    Rechtstheorie
    Besonderer Teil des Schuldrechts
    Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte (Strafrecht BT)
    Allgemeines Verwaltungsrecht inklusive Verwaltungsprozessrecht (Verwaltungsrecht AT)
    Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes

Bestandene Zwischenprüfung und Prüfungsleistungen in folgenden Modulen:

Einführung in das Bürgerliche Recht (BGB AT)
Einführung in das Öffentliche Recht (Staatsorganisationsrecht)
Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person (Strafrecht AT)
Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte
Allgemeines Schuldrecht
Grund- und Menschenrechte
Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Strafrecht AT II)
Rechtstheorie
Besonderer Teil des Schuldrechts
Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte (Strafrecht BT)
Allgemeines Verwaltungsrecht inklusive Verwaltungsprozessrecht (Verwaltungsrecht AT)
Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes
Sachenrecht
Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts (Familien- und Erbrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht)
Materien des Besonderen Verwaltungsrechts
Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz
Schlüsselqualifikation

Bestandene Zwischenprüfung und Prüfungsleistungen in folgenden Modulen:

    Einführung in das Bürgerliche Recht (BGB AT)
    Einführung in das Öffentliche Recht (Staatsorganisationsrecht)
    Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person (Strafrecht AT)
    Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte
    Allgemeines Schuldrecht
    Grund- und Menschenrechte
    Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Strafrecht AT II)
    Rechtstheorie
    Besonderer Teil des Schuldrechts
    Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte (Strafrecht BT)
    Allgemeines Verwaltungsrecht inklusive Verwaltungsprozessrecht (Verwaltungsrecht AT)
    Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes
    Sachenrecht
    Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts (Familien- und Erbrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht)
    Materien des Besonderen Verwaltungsrecht
    Zivilverfahrensrecht
    Strafverfahrensrecht
    rechtswissenschaftliches Seminar
    Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz
    Schlüsselqualifikation

Bestandene Zwischenprüfung und Schwerpunktbereichsprüfung sowie Prüfungsleistungen in folgenden Modulen:

    Einführung in das Bürgerliche Recht (BGB AT)
    Einführung in das Öffentliche Recht (Staatsorganisationsrecht)
    Einführung in das Strafrecht I und Delikte gegen die Person (Strafrecht AT)
    Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte
    Allgemeines Schuldrecht
    Grund- und Menschenrechte
    Einführung in das Strafrecht II und Eigentumsdelikte (Strafrecht AT II)
    Rechtstheorie
    Besonderer Teil des Schuldrechts
    Vermögensdelikte und weitere ausgewählte Delikte (Strafrecht BT)
    Allgemeines Verwaltungsrecht inklusive Verwaltungsprozessrecht (Verwaltungsrecht AT)
    Europarecht und internationale Bezüge des Grundgesetzes
    Sachenrecht
    Nebengebiete des Bürgerlichen Rechts (Familien- und Erbrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht)
    Materien des Besonderen Verwaltungsrechts
    Zivilverfahrensrecht
    Strafverfahrensrecht
    rechtswissenschaftliches Seminar
    Rechtswissenschaftliche Fremdsprachenkompetenz
    Schlüsselqualifikation
    Praktikum

Keine Zulassung möglich

Alle diesbezüglichen Informationen sind unter Internationales veröffentlicht.

Für die Anerkennung bereits abgeleisteter Praktikumszeiten ist das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg zuständig. Ob die Voraussetzungen für die Anerkennung von Praktikumszeiten gegeben sind, entnehmen Sie bitte diesen Gesetzesvorschriften. In Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte das GJPA.

Hier finden Sie Informationen zu Bewerbungsfristen. Weitere wichtige Informationsquellen, die Hochschulwechsler/innen vor Aufnahme eines Studiums am Fachbereich Rechtswissenschaft unbedingt konsultieren sollten, sind die Studien- und Prüfungsordnung, sowie das jeweilige Merkblatt "Was? Wann? Wo?" für den Einführungsbereich und den Schwerpunktbereich.