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Absolvierung von Prüfungsleistungen an der FU Berlin im Anschluss an ein Auslandsstudium

Seminar bei Professor Armbrüster

Seminar bei Professor Armbrüster
Bildquelle: Roland Krause

Rechtslage während eines Urlaubssemesters

Studierende der Freien Universität Berlin haben auch während eines Urlaubssemesters das Recht, während dieses Semesters Studien- und Prüfungsleistungen an der Freien Universität Berlin abzulegen.

Prüfungsmöglichkeiten bei asynchronen Vorlesungs- und Prüfungszeiten von Heimat- und Gastuniversität

Viele Studierende, deren Auslandssemester an der Partneruniversität frühzeitig endet (z.B. im Dezember oder im Mai), nehmen die Möglichkeit wahr, nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland noch im entsprechenden Urlaubssemester an Lehrveranstaltungen der Freien Universität Berlin teilzunehmen und Prüfungen zu absolvieren. Diese Option muss jedoch frühzeitig geplant werden, denn die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen und Prüfungen an der Freien Universität Berlin muss zum Berliner Semesterbeginn während der Anmeldefristen von Campus Management erfolgen.

Teilnahmebestätigungen für FU-Module

Da ein Modul an der FU in der Regel nur dann abgeschlossen werden kann, wenn der Dozent oder die Dozentin die aktive und regelmäßige Teilnahme bestätigt hat und wenn die Modulprüfung bestanden wurde, ist eine Belegung von Lehrveranstaltungen an der FU während eines Auslandssemesters nur sinnvoll bei Veranstaltungen,

  • die nicht teilnahmepflichtig sind
  • die zwar teilnahmepflichtig sind, aber verblockt gegen Ende der Vorlesungszeit an der FU nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland stattfinden
  • bei denen der Professor oder die Professorin aufgrund der Größe des Publikums die Teilnahme nicht kontrolliert und die Anwesenheit pauschal bestätigt.

Anmeldung zu Modulen bei einem Auslandsstudium im Wintersemester und einer FU-Prüfung im Wintersemester

Wenn Sie bei einem einsemestrigen Auslandsstudium in der FU-Prüfungszeit des Wintersemesters nach der Rückkehr aus dem Ausland an Vorlesungen teilnehmen und Prüfungen an der Freien Universität Berlin absolvieren möchten, melden Sie sich zu Beginn des Wintersemesters in Campus Management zum Modul und damit gleichzeitig zur Prüfung an.

Anmeldung zu Modulen bei einem Auslandsstudium im Winter- und im Sommersemester und einer FU-Prüfung im Sommersemester

Wenn Sie bei einem zweisemestrigen Auslandsstudium in der FU-Prüfungszeit des Sommersemesters Prüfungen an der Freien Universität Berlin absolvieren möchten, deren Vorlesungen und/oder Übungen im Wintersemester stattfinden, melden Sie sich zu Beginn des Wintersemesters zum Modul in Campus Management an und melden sich per e-mail im Prüfungsbüro (pruefb@zedat.fu-berlin.de) von dieser, während der Vorlesungszeit des Wintersemesters stattfindenden regulären Prüfung ab. Dies ist bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Sie müssen sich dann zu Beginn des Berliner Sommersemesters während der Campus Management-Buchungsfristen im Prüfungsbüro per e-mail (pruefb@zedat.fu-berlin.de) wieder zu der entsprechenden Prüfung anmelden.

Wenn Sie bei einem zweisemestrigen Auslandsstudium in der FU-Prüfungszeit des Sommersemesters an Wiederholungsprüfungen teilnehmen möchten, die Sie im Jahr zuvor nicht bestanden haben, für deren Vorlesungen und/oder Übungen Sie jedoch bereits die Teilnahmebestätigung in Campus Management erhalten haben, melden Sie sich während des Campus Management-Anmeldezeitraums des Sommersemesters per e-mail an das Prüfungsbüro (pruefb@zedat.fu-berlin.de) wieder zu der entsprechenden Prüfung an.

Gleichzeitige Inanspruchnahme der Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung

Sollten Sie in Campus Management Teilnahmebestätigungen für FU-Lehrveranstaltungen erhalten haben oder Prüfungen abgelegt haben, die parallel zu Ihrem Auslandsstudium stattgefunden haben, könnte das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg Ihren Antrag auf Verlängerung der Meldefrist aufgrund Ihres Auslandsstudiums für das entsprechende Semester abschlägig bescheiden.

Studierende, die während eines Auslandssemesters nach Abschluss des Auslandsstudiums Studien- und Prüfungsleistungen an der Freien Universität Berlin absolvieren, können gleichzeitig die Meldefristverlängerung aufgrund des Auslandsaufenthalts geltend machen.

Bei einem virtuellen Auslandssemester (Online-Studium an einer Gastuniversität) dürfen parallel zum Online-Auslandsstudium keine Leistungen an der Heimatuniversität erbracht werden. Dies würde dazu führen, dass das Online-Studium an der ausländischen Partneruniversität nicht als Auslandsstudium im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 4 JAO gewertet wird. Der Gewährung einer Meldefristverlängerung steht es jedoch nicht entgegen, wenn im Auslandssemester nach Beendigung des Online-Auslandsstudiums Leistungen an der FU Berlin erbracht werden.

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Absolvierung eines Praktikums im Anschluss an ein Auslandsstudium.