Absolvierung eines Praktikums im Anschluss an das Auslandsstudium
Es empfiehlt sich, die vorlesungsfreie Zeit nach dem Auslandsstudium für ein Praktikum, ggf. auch für ein Auslandspraktikum, zu nutzen.
Da das Praktikum gem. § 2 Abs. 1 JAO Berlin nur in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden darf, müssen sich aus dem Ausland zurückkehrende Studierende entscheiden,
- ob die Zeit nach dem Vorlesungsende an der Gastuniversität als Vorlesungszeit mit dem Besuch von Lehrveranstaltungen an der Freien Universität Berlin oder
- als vorlesungsfreie Zeit für ein Praktikum gelten soll.
In diesem Fall gilt das Ende der Prüfungszeit an der ausländischen Gastuniversität als Beginn der vorlesungsfreien Zeit. Studierende, die ein Praktikum an das Auslandsstudium anschließen, müssen sich von der ausländischen Gastuniversität eine offizielle Bescheinigung über das Ende der dortigen Studien- und Prüfungszeit, z.B. durch eine zweite Erasmus-Confirmation, ausstellen lassen, um den Beginn der vorlesungsfreien Zeit gegenüber dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg nachzuweisen.
Keine Kombination von Praktikum und Besuch von Lehrveranstaltungen an der Freien Universität Berlin
Eine Kombination von mehrtägigen oder mehrwöchigen Studienleistungen, die der Fortsetzung des Studiums dienen (z.B. Teilnahme am Seminar im Modul "Thematische Vertiefung"), und einem Praktikum schließt das GJPA Berlin/Brandenburg aufgrund § 2 Abs. 1 JAO Berlin aus. Teile dieses Praktikums würden in diesem Fall nicht während der vorlesungsfreien Zeit stattfinden.
Kombination von Praktikum und Prüfungen an der Freien Universität Berlin möglich
Eine Kombination von einem Praktikum einerseits und notwendigen Studienleistungen wie punktuellen Klausuren sowie mehrwöchigen Hausarbeiten an der FU andererseits ist zulässig, weil auch die reguläre Berliner vorlesungsfreie Zeit diese Prüfungsphasen einschließt.