Springe direkt zu Inhalt

Abmeldung von Prüfungsleistungen der Freien Universität Berlin in dem einem Auslandsstudium vorangehenden Semester

Wann ist eine Abmeldung von Prüfungsleistungen notwendig?

Eine Abmeldung von Prüfungen an der FU Berlin wird dann notwendig sein, wenn sich die Semesterzeiten bzw. die Bearbeitungszeiten für Hausarbeiten der Freien Universität Berlin und Ihrer Gastuniversität überschneiden, z.B. wenn Sie in Chile oder in Neuseeland studieren, wo das Austauschsemester bereits im Juli oder August beginnt.

Soll ich mich in Campus Management von dem kompletten Modul abmelden?

Das sollten Sie auf keinen Fall tun. Bleiben Sie also bitte im Sommersemester für das Modul (z.B. Sachenrecht) angemeldet. Wenn Sie regelmäßig die Veranstaltungen besuchen, wird Ihnen der Professor bzw. die Professorin in Campus Management Ihre regelmäßige und aktive Teilnahme bestätigen, ohne die das Modul nicht abgeschlossen werden kann.

Wie trete ich von einer Prüfung zurück?

Bitte verfassen Sie eine e-mail an das Prüfungsbüro pruefb@zedat.fu-berlin.de und erklären Sie Ihren Rücktritt von der entsprechenden Prüfung bzw. von mehreren Prüfungen mit Hinweis auf Ihr Auslandsstudium.
Frist: bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin (im Falle einer Hausarbeit gilt der Ausgabetermin des Sachverhalts als Prüfungstermin)

Bin ich nach diesem Rücktritt im Folgesemester wieder automatisch für die Prüfung angemeldet?

Nein, man ist nur dann automatisch wieder für eine Prüfung in Campus Management angemeldet, wenn man die Prüfung im vorigen Semester nicht bestanden hat.

Wie kann ich mich wieder für diese Prüfung anmelden, wenn ich sie nach meiner Rückkehr aus dem Ausland absolvieren möchte?

Bitte verfassen Sie wieder eine e-mail an das Prüfungsbüro pruefb@zedat.fu-berlin.de

Wann muss ich mich wieder für diese Prüfung anmelden, wenn ich sie nach meiner Rückkehr aus dem Ausland absolvieren möchte?

Frist: äquivalent zur Kursanmeldefrist in Campus Management, also bis zum Freitag in der dritten Woche der Vorlesungszeit des entsprechenden Semesters

Wenn Sie die Prüfung sofort nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland absolvieren möchten, also noch während des laufenden Urlaubssemesters (z.B. Februar/März bei einer Rückkehr von Dezember bis Februar oder Juli/August bei einer Rückkehr von Mai bis Juli), müssen Sie sich also während Ihres Auslandssemesters wieder dafür anmelden!

Bitte speichern Sie den Termin für die Wiederanmeldung mit Erinnerung in Ihrem Mobilitelefon bereits zu dem Zeitpunkt, an dem Sie sich von der Prüfungsleistung abmelden!

Gefährde ich meine Meldefristverlängerung für den Freiversuch in der staatlichen Pflichtfachprüfung auf der Grundlage meines Auslandsstudiums für das entsprechende Semester, wenn ich am Ende des Auslandssemesters nach meiner Rückkehr aus dem Ausland eine Prüfung an der Freien Universität Berlin absolviere?

Nein. Nach Beendigung des Auslandsstudiums dürfen noch im laufenden (restlichen) Auslandssemester Prüfungen an der Freien Universität Berlin absolviert werden, ohne dass das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg die Anerkennung des entsprechenden Semesters als Auslandssemester in Frage stellt.  

Würde die Prüfung an der Freien Universität Berlin parallel zum Auslandsstudium abgelegt, könnte das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg Ihren Antrag auf Verlängerung der Meldefrist aufgrund Ihres Auslandsstudiums für das entsprechende Semester jedoch abschlägig bescheiden.