Verfassungsprozessrecht
Kursniveau
zweites bis drittes Studienjahr
Kursart
Vorlesung / 2 Semesterwochenstunden
ECTS-credits
2,5 (Voraussetzungen: regelmäßige Teilnahme und bestandene Prüfung)
Turnus
Die Veranstaltung findet in unregelmäßigen Abständen statt. Im Wintersemester 2026/27 wird sie angeboten.
Zeitplan und Veranstaltungsorte
Inhalt
In dieser Vorlesung werden zunächst die Begriffe und Rechtsgrundlagen des Verfassungsprozessrechts und die Verfassung der Verfassungsgerichte dargestellt. Sodann werden die Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts von denen der Verfassungsgerichte der Länder abgegrenzt. Im folgenden Teil werden ausgewählte Zuständigkeiten im Detail behandelt, z.B. Verfassungsstreitigkeiten wie Föderative Verfahren und "Organ"streitigkeiten, die "Abstrakte" und die "Konkrete" Normenkontrolle und die Verfassungsbeschwerde. Ein weiterer Teil der Veranstaltung wird den Verfahrensvorschriften und den Entscheidungen von Verfassungsgerichten (Zustandekommen, Inhalte, Arten, Wirkungen und Vollzug) gewidmet. Im abschließenden Teil der Veranstaltung wird auf die Beziehungen zwischen Verfassungsgerichten und anderen Gerichten eingegangen.
Teilnahmebeschränkung / Platzbeschränkung
nein (das heißt: alle Studierenden der Rechtswissenschaft, die sich für diesen Kurs anmelden, dürfen daran teilnehmen)
Anmeldung zur Lehrveranstaltung
über Campus Management
Sie finden diesen Kurs unter dem Modul
- "Fakultatives Lehrangebot im Aufbaubereich"
Bitte beachten Sie, dass Sie aus technischen Gründen nur je eine einzige Lehrveranstaltung unter jedem dieser oben genannten Module buchen können.
Anmeldezeitraum: 1. Oktober 2026, 9 Uhr - 30. Oktober 2026, 24 Uhr
Abmeldung von der Lehrveranstaltung
regulärer Abmeldezeitraum: 1. Oktober 2026, 9 Uhr - 30. Oktober 2026, 24 Uhr
Danach ist eine Abmeldung vom Kurs nur noch in begründeten Fällen im Internationalen Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich.
Prüfungsart und -dauer
Für reguläre deutsche Studierende wird keine Prüfung angeboten. Austauschstudierende können - nach Absprache mit dem Professor bzw. der Professorin - eine Prüfung ablegen. Die Form und Dauer der Prüfung wird von dem Professor bzw. der Professorin festgelegt.
Prüfungszeitraum
voraussichtlich gegen Ende der Vorlesungszeit → Link: Akademischer Kalender
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin mit dem Professor bzw. mit der Professorin.
Anmeldung zur Prüfung
Mit der Anmeldung zu der Lehrveranstaltung in Campus Management sind die Studierenden gleichzeitig zur Prüfung angemeldet.
Abmeldung von der Prüfung
Mit der Abmeldung von der Lehrveranstaltung in Campus Management sind die Studierenden gleichzeitig von der Prüfung abgemeldet. Eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung ist nur bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin möglich. Nimmt ein/e Studierende/r nicht an der Prüfung teil, ohne sich von der Lehrveranstaltung in Campus Management abgemeldet zu haben, wird die Prüfung mit "0 Punkte - nicht bestanden" gewertet.
Notenbekanntgabe
Es ist nicht möglich, die Noten für dieses Modul in Campus Management einzugeben. Bitte stellen Sie sicher, dass der Professor oder die Professorin Ihre Note per e-mail an das Internationale Büro am Fachbereich Rechtswissenschaft übermittelt. Diese e-mail muss von einem institutionellen Account (z.B. dem Universitätsaccount, nicht von einem kommerziellen Account wie gmail oder gmx) versendet werden.
