Gastprofessuren zum anglo-amerikanischen Recht
In einer zunehmend globalisierten Welt spielt der anglo-amerikanische Raum für Juristen eine wichtige Rolle. Es hat sich daher zu einer Tradition am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin entwickelt, regelmäßig Hochschullehrer aus diesem Raum zu Lehrtätigkeiten an unserem Fachbereich zu empfangen.
Vom Sommersemester 2003 bis zum Sommersemester 2008 beherbergte der Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin den vom DAAD geförderten Gastlehrstuhl für anglo-amerikanisches Recht.
Inhaltliche Ausrichtung
Die Gastprofessuren tragen zur verstärkten Internationalisierung des Lehrangebotes an unserem Fachbereich bei. Die Ausrichtung auf die Rechtstradition des ‚Common Law’ bringt die Chance mit sich, dass Studierende die inneren Zusammenhänge zwischen Rechtskultur, rechtlichen Inhalten, Methoden und juristischer Ausbildung in diesem wichtigen Rechtskreis anschaulich erfahren und mit denen der ‚Civil Law’-Tradition vergleichen können.
Zielgruppe und Methodik
Unsere Gäste lehren an der Freien Universität Berlin Materien des anglo-amerikanischen Rechts in der Art und Weise, wie sie an ihren Heimatuniversitäten gelehrt werden. Dies betrifft zunächst die englische Sprache, aber auch die amerikanische Unterrichtsmethodik (‚Socratic Method’), durch die ein reger Austausch zwischen den Dozenten und den Kursteilnehmern entsteht. Die Kurse unserer ehemaligen Gastprofessoren werden von Studierenden der unterschiedlichsten Fachsemester über LL.M., Themis- und ERASMUS-Studierende bis hin zu Rechtsreferendaren mit großer Motivation besucht.
Eine Teilnahme an den Lehrveranstaltungen unserer Gastprofessoren empfiehlt sich insbesondere als sprachliche und methodische Vorbereitung für Studierende, die einen Auslandsaufenthalt im englischsprachigen Raum im Rahmen von Austausch- bzw. LL.M.-Programmen beabsichtigen. Aber auch jene Studierende, die die Option eines Auslandsaufenthalts im Rahmen ihres Studiums nicht wahrnehmen, sollten auf die Aneignung von Kenntnissen eines anderen Rechtskreises bzw. eines ausländischen Rechtssystems nicht verzichten. Darüber hinaus kann in den Lehrveranstaltungen ausländischer Gastprofessoren der Nachweis der Fremdsprachenfachkompetenz erbracht werden.
Gastprofessur von David Abraham, University of Miami School of Law
Gastprofessuren von Stephen Utz, University of Connecticut School of Law
Gastprofessuren von Helen Hartnell, Golden Gate University, San Francisco
Gastprofessur von Darien Shanske, Hastings College of the Law, San Francisco
Gasprofessur von Steven Wilf, University of Connecticut School of Law
Gastprofessur von Richard Hyland, Rutgers University, New Jersey
Gastprofessur von Kurt Strasser, University of Connecticut School of Law
Gastprofessur von Anthony Sebok, Brooklyn Law School, New York
Gastprofessuren von Angel Oquendo, University of Connecticut School of Law