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Deutsches und europäisches Umweltrecht

Die Erkenntnis der Erdsystemwissenschaften, dass es planetare ökologische Belastungsgrenzen gibt, prägt zunehmend auch das Recht. Beispielhaft steht insoweit das Pariser Klimaschutzabkommen mit dem 1,5°C bis 2°C Ziel, dessen Umsetzung durch die EU im Rahmen der Rechtakte des Green Deal sowie das deutsche Klimaschutzgesetz erfolgte. Zugleich bewirken die diesen Prozess begleitenden Klimaklagen über die Grundrechte eine neue Dynamik der Subjektivierung. Im Zuge dessen wird die notwendige Ergänzung des demokratischen und sozialen Rechtsstaats durch den Umweltstaat (Art. 20a GG) immer offensichtlicher. Insoweit steht die Frage im Raum, ob eine Neuvermessung des Verhältnisses der Staatsziele untereinander erforderlich ist, um der staatlichen Zukunftsverantwortung gerecht zu werden. Welche Rolle spielen insoweit die Prinzipien der Nachhaltigkeit und Vorsorge, inwieweit ist die politische Steuerung stärker integriert und Politiken übergreifend (Art. 11 AEUV) zu gestalten und was bedeutet das für das gesetzliche Fachrecht?